Darf ich zur Schule und zur Therapie, wenn mein Bruder mich bereits krank gemeldet hat?
Mein Bruder ist für mich verantwortlich, und hat mich jetzt schon mehrfach krankgeschrieben. Nicht weil ich krank war, sondern weil seine Freundin Nachhilfe braucht, weil sie ihren Abschluss nachholen muss. Und sie will keinen Nachhilfe-Lehrer bezahlen. Sie hat nur vormittags Zeit. Deswegen hat er schon mehrfach in der Schule angerufen, damit ich ihr beim Lernen helfe. Er meinte, da ich das alles sowieso schon kann, muss ich an den Tagen nicht hin.Ich will aber, da sich fehltage nicht gut machen.
Außerdem kommt sie auch nie, weil sie sich das dann doch anders überlegt hat. Ihr als Erwachsene wäre es peinlich, sich von mir (11) was erklären zu lassen. Mein Bruder hat mich für heute krank gemeldet. Kann ich trotzdem hin?
3 Antworten
Wie alt ist dein Bruder? Wieso akzeptiert die Schule solche Krankmeldungen?
Eigentlich dürfen nur die Erziehungsberechtigten eine Krankmeldung vornehmen!
Du solltest dich an das Jugendamt wenden und um Hilfe bitten. Es ist nicht in Ordnung, dass du mit 11 zuhause bleibst, um jemanden beim lernen zu helfen. Du musst selbst noch viel lernen und kannst nicht immer wieder fehlen!
Nun, dann müsste das Jugendamt ja informiert sein! Dann solltest du mit den zuständigen Personen sprechen, dass sich dein Bruder in der Hinsicht leider nicht um dich kümmert.
Bei ihr ist es warscheinlich gar nicht so schlimm. In einer anderen Frage hat sie erwähnt, dass sie stark unterfordert ist. Außerdem ist sie hochbegabt. Und wenn sie Erwachsenen Personen hilft, hat sie Schule warscheinlich gar nicht nötig.
Eigentlich schon und das was dein Bruder macht ist nicht korrekt und es ist deine Entscheidung ob du zur Schule gehst oder nicht, da hat dein Bruder sich auch nicht einzumischen.
Ja, kannst du. Und du solltest beim Jugendamt anrufen oder einen Lehrer darauf ansprechen.
Er ist 19. Da meine Mutter weg ist, und mein Vater nicht fähig ist, sich um mich zu kümmern, hat er dafür gesorgt, dass er sich um mich kümmern kann. Er ist für mich zuständig