Krank während Praktikum,muss man die Fehltage nachholen trotz Attest?

4 Antworten

Wenn das ein Pflichtpraktikum ist musst du das nachholen. Und zwar so schnell wie möglich dann wenn du nicht arbeiten musst oder Schule hast. Also das bedeutet in den Ferien möglicherweise musst du sogar noch Urlaub dafür nehmen da du ohne fertig abgeleistetes Praktikum den Abschluss nicht bekommst.

Also du kannst das auch verweigern musst dann aber eben ein weiteres Jahr in die Schule und bekommst weiterhin nur Azubigehalt. Je nachdem was in deinem Vertrag steht kann es auch sein das du direkt aus deinem Ausbildungsbetrieb rausfliegst. (Das weiß ich aber nicht sicher Übernahmechancen sind aber sicher gegen 0).
Arbeitgeber sind da auch meistens nicht so begeistert wenn ihr Azubi ein Jahr länger machen muss was sich stark darauf auswirkt ob du nach der Ausbildung übernommen wirst.

Wenn Sie während Ihres Praktikums aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind, müssen Sie sich in der Regel unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden und eine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert.

Ihr Arbeitgeber hat das Recht, von Ihnen eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen, die besagt, dass Sie arbeitsunfähig sind. Wenn Sie länger als fünf Tage arbeitsunfähig sind, kann Ihr Arbeitgeber von Ihnen verlangen, dass Sie die ärztliche Bescheinigung unverzüglich vorlegen. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung verlieren.

Wenn Sie sich für zwei Tage krank schreiben lassen, sollten Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, um Ihren Krankheitsstatus zu bestätigen. Wenn Sie länger als fünf Tage krank sind, sollten Sie auch sicherstellen, dass Sie die ärztliche Bescheinigung unverzüglich vorlegen, um Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu sichern.

In Bezug auf die Woche, die Sie möglicherweise "dranhängen" müssen, hängt dies von den genauen Umständen ab und kann je nach Unternehmen unterschiedlich sein. Es ist am besten, dies mit Ihrem Arbeitgeber zu klären, um zu verstehen, was er genau meint und wie es sich auf Ihr Praktikum auswirken wird.

Wenn das Praktikum fester Teil der Ausbildung ist oder Voraussetzung für irgendeine weitere Qualifikation oder Zulassung, wirst du die Tage nachholen müssen.

Sprich das am besten mit deiner Berufsschule ab, wie da jetzt weiter verfahren wird.

Als Azubi musst du die Tage nachholen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dozent - Prozessmanager - Buchhalter