Darf ich ohne Einverständnis meiner Eltern den Einzelfallhelfer wechseln?
Hey.
Ich habe die Einzelfallhelferin schon 2 Wochen und sie ist dafür zuständig mit mit soziale Kompetenzen zu üben. (Ich habe Angst vor anderen Menschen und kann keine Gespräche führen. Ich bin sehr zurückhaltend) Außerdem war der Plan dass sie mir bei der Berufswahl hilft.
Nur tut sie das alles nicht. Wir hatten 4 Treffen. Wir waren Eis essen, haben zusammen gekocht und haben zusammen Sport gemacht. (Sie wollte unbedingt bei meinen Training dabei sein. ) Wir haben viel gesprochen, aber es gab bisher nicht eine Übung wo sie die genannten Sachen mit mir übt. Mein Vater ist aber dagegen, dass ich sie auswechseln lasse. Nächste Woche ist ein Gerichtstermin und selbst da, soll ich nichts sagen, sondern sie will das übernehmen. Sie ist sehr nett, aber so komme ich nicht weiter. Kann ich sie gegen den Willen meines Vaters auswechseln lassen? Ich will einfach nur schnell weit genug für eine Ausbildung sein
3 Antworten
kann keine Gespräche führen
weiter schreibst du:
Wir haben viel gesprochen
dann reklamierst du:
aber es gab bisher nicht eine Übung wo sie die genannten Sachen mit mir übt
Du schaffst es, mit ihr viel zu sprechen, das ist doch ein toller Einstieg!
Eine Verhaltensänderung passiert nicht schnell, du wirst Geduld haben müssen!
Alles Gute!
Lies deinen Text noch einmal durch! Merkst du nicht, dass du dir widersprichst?
sie ist dafür zuständig mit mit soziale Kompetenzen zu üben. (Ich habe Angst vor anderen Menschen und kann keine Gespräche führen.
Wir haben viel gesprochen, aber es gab bisher nicht eine Übung wo sie die genannten Sachen mit mir übt.
Wenn deine Einzelfallhelferin bisher noch nicht mit dir über die Berufswahl gesprochen hat, ist das noch lange kein Grund, sie für ungeeignet zu halten. Außerdem sind 2 Wochen bzw. 4 Treffen viel zu wenig, um das beurteilen zu können.
Lass dir von deiner Einzelfallhelferin erklären, weshalb sie nicht möchte, dass du dich bei dem Gerichtstermin äußerst. Vielleicht hast du das ja nur falsch verstanden. Wenn du bei dem Termin zu irgendetwas befragt wirst bzw. wenn man deine Meinung oder deine Wünsche hören möchte, kannst und solltest du dich selbstverständlich äußern, wenn du das möchtest.
Ich weiß ja nicht, worum es bei diesem Gerichtstermin geht. Denkbar wäre, dass du dir mit deinen vielleicht unbedachten Äußerungen¹ nur selbst schadest und dass die Helferin dich davor bewahren möchte. Also noch einmal: Bitte deine Helferin um eine plausible Erklärung!
¹ Was du hier geschrieben hast, hat ja auch nicht wirklich Hand und Fuß.
Innerhalb von zwei Wochen warst Du Eis essen, ihr habt gekocht und sie war mit Dir bei deinem Training. Zudem redet ihr sehr viel miteinander. Für jemanden, der sonst sehr zurückhaltend ist und keine Gespräche führen kann, scheint mir das ein riesiger Schritt zu sein.
Verhaltensänderungen passieren nicht über nacht. Und zwei Wochen sind keine Zeitspanne, in der man den Erfolg einer deratig komplexen Maßnahme abschätzen kann. Gib ihr noch etwas Zeit (sechs bis acht Wochen vielleicht) und entscheide dann.
Um Veränderungen im Nachhinein feststellen zu können, Dokumentiere was ihr macht und was Du in deinem Verhalten bemerkst. Vielleicht hilft es Dir.