Darf ich mit einer Kopie von dem Fahrzeugschein des Rollers fahren?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du kein ordnungsrechtliches Verwarngeld von etwa 5 bis 15 Euro ( kenne den genauen "Preis" nicht ) riskieren willst , dann solltest Du immer die orignalen Dokumente mitführen während der Fahrt .

Unbeglaubigte Kopien einer ABE oder des Fahrzeugschenes müssen die Gesetzeshüter grundlegend nicht akzeptieren , und beglaubigte Kopien wären da auch höchstens ein "tolerierbarer" Graubereich im individuellen Einzelfall .

Der Gesetzgeber an sich schreibt die Mitführung der original Begleitdokumente vor .

Tajaiwvw 
Fragesteller
 22.10.2021, 00:09

Das macht meiner Meinung nach da kein sinn. Ich habe mein Versicherungsnachweis und wenn ich den originalen Fahrzeugschein verlieren sollte. Dann wird es noch schwieriger einen neuen zu bekommen

trotzdem denkschön

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verreisterNutzer  22.10.2021, 00:24
@Tajaiwvw

Der Staat verlangt halt die Mitführung der originalen Begleitdokumente ; insbesondere bei ABE und sonstigen Fahrzeugpapieren nebst Führerschein und Perso .

Was ergibt daran für Dich keinen Sinn zum Schutz vor Fälschungen ?

Unter bestimmten Umständen KÖNNTE man um Tolerierung beglaubigter Kopien bei einigen Fahrzeugpapieren statt der Originale bitten , aber daß müßtest Du mit ausreichendem Grund dann besser mal bei der KFZ - Zulassungsstelle oder Polizeibehörde als nächstliegende Infoquellen zu Deiner Frage erfragen .

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migebuff  22.10.2021, 07:14
@verreisterNutzer

Wie weißt du anhand einer beglaubigten Kopie nach, dass das Original nicht wegen einer erloschenen Betriebserlaubnis eingezogen wurde? Selbst wenn das Ding vom Papst beglaubigt wurde, hat es keinerlei rechtliche Relevanz.

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Immer das Original. Das sind Urkunden, Kopien sind nicht zulässig.

Ich führe immer nur copy mit wurde auch schon kontrolliert und sagten nichts

Tajaiwvw 
Fragesteller
 22.10.2021, 00:11

Danke

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