Wenn Du kein ordnungsrechtliches Verwarngeld von etwa 5 bis 15 Euro ( kenne den genauen "Preis" nicht ) riskieren willst , dann solltest Du immer die orignalen Dokumente mitführen während der Fahrt .
Unbeglaubigte Kopien einer ABE oder des Fahrzeugschenes müssen die Gesetzeshüter grundlegend nicht akzeptieren , und beglaubigte Kopien wären da auch höchstens ein "tolerierbarer" Graubereich im individuellen Einzelfall .
Der Gesetzgeber an sich schreibt die Mitführung der original Begleitdokumente vor .