Darf ich mit dem Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in meiner Wohnung arbeiten?

7 Antworten

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Nach NAV §13 Absatz 2 darf nur eine Elektrofirma/Elektriker mit Eintragung/Zulassung beim Netzbetreiber arbeiten an der Elektroinstallation/Instandhaltungen durchführen. Da alle Installationen, die am öffentlichen Stromnetz der NAV unterliegen, sind diese also für alle gültig...

ighabenefrage 
Fragesteller
 03.10.2019, 18:14

Okay das heißt ich müsste im Installationsverzeichnis eingetragen werden kann ich denn eingetragen werden mit diesem kleinen elektroschein denn auf der Netzbetreiber Seite steht dass ich noch ein Installateurausweises ihres zuständigen Verteilungsnetzbetreibers brauche ?!

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RareDevil  03.10.2019, 19:03
@ighabenefrage

Die Eintragung ist ja für Firmen. Soweit mir bekannt, ist für die Eintragung zumindest eine vollständige Berufsausbildung erforderlich (vlt sogar ein Meister im Betrieb). Dazu kommen die Messgeräte, VDE-Sammlung usw. Nicht für privat. Angaben sind aber ohne Gewähr, ich weiß es nicht 100%ig...

Als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" darft Du zwar arbeiten ausführen, die sonst nur ein Elektriker darf, aber es muss im direkten Zusammenhang mit der eigendlichen Arbeit und beauftragt sein. Küchenmonteure im Rahmen ihrer Arbeit einen Herd mit anschließen, Sanitärfirmen auch Durchlauferhitzer anschließen ect... Es ist kein Freifahrtsschein für selbstständiges Arbeiten in allen Elektroanlagen... So ein Lehrgang hat eine Grundausbildung und dann eine Fachrichtung. Die Fachrichtung entscheidet dann auch, welche Tätigkeiten überhaupt ausgeführt werden dürfen.

https://www.tuev-sued.de/akademie-de/seminare-technik/elektrotechnik/elektrofachkraft-f.-festgelegte-taetigkeiten?gclid=EAIaIQobChMI6I2UmcaA5QIVWeN3Ch0aJQ6lEAAYAiAAEgLauPD_BwE

Ob Du es trotzdem machst, weil Du Dich sicher fühlst, bleibt Dir überlassen. Kommt es zum Schadensfall (Brand/Personenschaden) und es lässt sich af eine unsachgemäße Ausführung zurück schließen, kann es teuer werden. Sollte es zu Netzbeeinflussung kommen, die auf Fehler zurück zu führen sind, kann das EVU die Installation wohl auch still legen. Solange nichts passiert, wird eben keiner was sagen.

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Der Schein hilft dir da nicht. Der ist z.B. für Küchenmonteure das die auch einen Herd an-/abklemmen dürfen oder Klempner einen Durchlauferhitzer oder Boiler ohne dabei einen Elektriker holen zu müssen. Damit dürfen die eben nicht alles an der Elektroinstallation machen, sondern eben nur Sachen die mit ihrer unmittelbaren Tätigkeit zu tun haben.

Du kannst dich allerdings mit einem örtlichen Elektrobetrieb absprechen, die Arbeit selber machen, und es dann abnehmen lassen vor der Inbetriebnahme. Gerade in der jetzigen Zeit wo viel gebaut wird sind die oftmals überlastet. Die haben viel Arbeit und zu wenig Personal. Da sind die auch froh wenn der Kunde sich mit der Materie auskennt und die bei Kleinkram wie einer ersetzten Steckdose dann quasi nur zur Kontrolle und Abnahme kommen müssen.

Ich habe das auch schon so gemacht. Ich wollte eine Wallbox Ladestation fürs Auto installieren. Der Meisterbetrieb hier hatte aber keine Zeit da Personalmangel und viel Arbeit. Deren Chef hat mir aber vorgeschlagen das ich das selber machen könne und er würde es abnehmen, er hat vorher meine Arbeit (UV in der Garage) gesehen und meinte die wäre sehr gut ausgeführt, so das er damit kein Problem hätte. Ich komme aus der Mess- und Regeltechnik, bin dadurch also schon vorbelastet was Verdrahtungen betrifft. Die einschlägigen Vorschriften hatte ich mir besorgt. Allerdings hat mir eines gefehlt, da hat er mich zum Glück vorher drauf aufmerksam gemacht: Wenn man so eine Wallbox installiert, muss mittlerweile ein Überspannungsableiter in die UV um Rückwirkungen von der Ladeelektronik des Fahrzeuges auf das Netz zu verhindern. Hätte ich so nicht gewusst, zumal das gerade in dem Monat in Kraft getreten ist (Oktober 2016) in dem ich das gemacht habe. Er hat es optisch inspiziert, und dann noch die nötigen Messungen gemacht. Die ich vorher aber auch schon gemacht hatte um auf Nummer sicher zu gehen, hatte mir aus dem Grund vor Jahren einen Installationstester besorgt (Fluke 1654B).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
  1. vgl. RareDevil - Eine Eintragung ins Installateurverzeichnis der örtlichen VNB ist zwingend.
  2. Eine Eintragung ins VNB-Installateurverzeichnis wird nur mit einer vorherigen Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer vorgenomen
  3. Um in die Handwerksrolle eingetragen werden zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Angemeldetes Gewerbe + Elektromeister (Handwerk),

falls kein Meiserbrief aus dem Elektrohandwerk vorliegt, kann auch ein Elektromeister (Industrie) eingetragen werden, der aber noch den Teil 3 der Meisterprüfung des Handwerks ablegen muss.

Auch ein Elektro-Ingenieur müsste den Teil 3 der Meisterprüfung des Handwerks ablegen.

Es gibt auch noch die Altgesellenregel (§7b HwO), aber die lasse ich hier mal weg, weil das würde dann doch ein wenig zu weit führen.

Hier gibt es eine Liste mit Ausnahmen:

https://www.hwk-kassel.de/existenzgruendung/neugruendung/was-tun-wenn-der-meisterbrief-fehlt/

Du hast eine Erlaubniss fûr festgelegte Tätigkeiten.

Ist das anschliesen von Steckdosen und Fußbodenheizung in deiner Festlegung enthalten?

Ich glaube so einfach machen und dann betreiben ist ohne Sicherheitsprüfung nicht erlaubt.

Also Deine Bastelarbeiten muss dann wohl ein Elektromeister anschauen und als sicher zertifizieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.