Darf ich mich wie folgt nennen?

6 Antworten

Titel dieser Art kann man im Internet auch kaufen und darf diese auch dem Familiennamen nachgestellt tragen. Sie können auch in den Personalausweis eingetragen werden aber nur unter der Rubrik Künstlername.

Wir haben das ganze mit meiner Lebensgefährtin selbst ausprobiert. Der Großvater ihres verstorbenen Mannes war ein Graf von............ Wir haben uns beim Deutschen Adelsbund schlau gemacht. Sie hat dann eine Ernennungsurkunde bekommen und sie darf den Titel jetzt so tragen Silvia .............. Gräfin von ............. (die Punkte stehen für ihrem Familiennamen und auch gleich für den alten Adelsnamen, beide Namen sind identisch)

Dieser "sogenannte Adelstitel" darf nur dem Familiennamen nachgestellt werden, also nicht vor den Vor- und Familiennamen

Hatte im Urlaub in Österreich schon gute Dienste geleistet. Dort wird beim Urlaub wurde bei der Anmeldung auch der Adelstitel abgefragt. Erfolg: Sofort goldene Gästekarte und überall nur Vorteile.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du einen 'abgewandelten Namen' trägst, dann ist es mit der Verwandtschaft wahrscheinlich auch nicht weit her.

xD keiner kann dir schreiben was zutun ist, aber mich würde mal interessieren was die Kollegen vom Bürgeramt sagen würde, wenn du es aufm pass eingravieren lassen möchtest

Nein, da das ja ein adelstitel wäre, den du nicht hast

Wenn der sog. Adelstitel nicht mehr Namensbestandteil ist (dann wäre er in deinem Personalausweis enthalten.

Graf darf sich heute jeder nennen. "Graf Koks von der Gasanstalt"

Man darf diese Bezeichnung aber nicht offiziell nutzen. Das wäre Hochstapelei