Darf ich mich Ingenieur nennen?
Berechtigt mich das nach dem Studium den Titel des Ingenieurs zu tragen?
3 Antworten
Nach dem komischen Gesetz schon. Komisch, weil ich es lustig finde wenn ein Bundesland das regelt.
Nach allgemeinem Verständnis wärst Du keiner, auch nicht wenn man Dich im Englischen als Software Engineer bezeichnet. Ein Ingenieur sollte in der Technischen Mechanik fit sein, ersatzweise in der Elektrotechnik. Er soll Nutzbarmachungen der Physik entwerfen, konstruieren, mathematisch modellieren und berechnen.
> Nach allgemeinem Verständnis wärst Du keiner, auch nicht wenn man Dich im Englischen als Software Engineer bezeichnet. Ein Ingenieur sollte in der Technischen Mechanik fit sein, ersatzweise in der Elektrotechnik. Er soll Nutzbarmachungen der Physik entwerfen, konstruieren, mathematisch modellieren und berechnen.
Das stimmt nicht. Ein Ingenieur ist bloß jemand, der eine technische Ausbildung erhalten hat.
In allen deutschen Bundesländern regeln das die Ingenieurgesetze, die großteils gleichlautend sind.
Und ja, Informatik wird durchaus nicht nur in Deutschland als Ingenieursdiziplin betrachtet ("Software Engineering" ist übrigens nur eine Teildisziplin der Informatik).
Da Informatik üblicherweise als technisches Studium gilt, ist das zu erwarten.
Ich frage mich halt, welche praktische Relevanz es hat. Wo nennst du dich denn dann Ingenieur?
Das steht dann in deinem Zeugnis mit drin.
Ingenieur ist man genau dann, wenn das im Hochschulzeugnis so drinsteht.
Im Hochschulzeugnis steht das genau dann drin, wenn es vom entsprechenden Ingenieurgesetz erlaubt wird. Die Hochschule kann das nicht selbst beschließen. Dieser "Gummiparagraph" ist übrigens fast gleichlautend in allen 16 deutschen IngG zu finden.
So kenne ich das auch. Ingenieur ist man genau dann, wenn das im Hochschulzeugnis so drinsteht.
Dass man in Brandenburg sich aufgrund dieses Gummiparagraphen Ingenieur nennen darf, irritiert mich wirklich.
In meinem Hochschulzeugnis (TU Chemnitz, damals Karl-Marx-Stadt) steht:
"... ist berechtigt, die Berufsbezeichnung Diplomingenieur zu tragen". Klare Verhältnisse.