Darf ich hier parken?


29.04.2025, 16:43

Hier noch einmal von oben


29.04.2025, 19:41

Hier falls der link nicht geht

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Variante 1: Der Bordstein ist an der Stelle nicht abgesenkt (Hochbord)

Dann handelt es sich bei der Fläche, auf der du parkst, um einen Gehweg.

Die Pflasterung mit den dunklen Steinen kann man in meinen Augen nur als Parkflächenmarkierung interpretieren. Diese erlaubt das Parken auf Gehwegen.

Das eingeschränkte Haltverbot gilt ohne Zusatzzeichen nur für die Fahrbahn. Das vorhandene Zusatzzeichen erweitert das Haltverbot auch auf den Seitenstreifen.

Ein Gehweg ist aber kein Seitenstreifen ("Unter einem "Seitenstreifen" ist [...] der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße zu verstehen, der befestigt oder unbefestigt sein kann, und Rad- und Gehwege nicht umfasst.", Quelle). Daher hat das Haltverbot keine Wirkung auf den Bereich, auf dem du parkst.

Damit ist ein Strafzettel dort in meinen Augen nicht rechtmäßig.

Variante 2: Der Bordstein ist an der Stelle abgesenkt

In diesem Fall könnte man evtl. verschiedene Ansichten vertreten.

Die Kombination aus abgesenktem Bordstein und Parkflächenmarkierung könnte man als Seitenstreifen interpretieren.

Dagegen spricht allerdings die gleichförmige Pflasterung des Gehweges.

Zu prüfen wäre ggf. die Länge des abgesenkten Bordsteins, denn irgendwann ist es kein abgesenkter Bordstein mehr. Von "abgesenkt" spricht man eigentlich nur, wenn es auf einer überschaubaren Länge verläuft. Wenn diese Länge zu lang wird, ist es irgendwann nicht mehr abgesenkt und somit wieder ein Gehweg statt möglicherweise eines Seitenstreifens.

Die Bilder sind da leider zu wenig aussagekräftig. Ein StreetView-Link wäre ggf. hilfreicher.


SomeShit862 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 19:38
AntonAntonsen  29.04.2025, 20:05
@SomeShit862

Der Bordstein ist zwar niedrig, aber über weite Strecken hinaus niveaugleich. Daher kann er in meinen Augen nicht als "abgesenkt" angesehen werden, mit der Folge, dass es sich um einen Gehweg (nicht um einen Seitenstreifen) handeln müsste, auf dem das Parken erlaubt ist und das Haltverbot keine Wirkung entfaltet. Abgesenkt wäre er z.B. an dieser Stelle.

Die anordnende Behörde wird das naturgemäß anders sehen, weil sie natürlich davon ausgeht, das richtig beschildert zu haben. Daher wird es im Falle eines Widerspruchs vermutlich zu einem Gerichtsverfahren kommen. Wie das ausgeht, bleibt ungewiss; auch weil Amtsgerichte meiner Erfahrung nach oft mangels Fachwissen falsche Entscheidungen treffen.

Die zu erwartende Strafe für einen Verstoß wäre:

  • 25 €
  • 40 € (mit Behinderung oder länger als 1 Std.)
  • 50 € (mit Behinderung und länger als 1 Std.)
SomeShit862 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 20:26
@AntonAntonsen

Wow super danke für die Erklärung habe dort länger als eine stunde geparkt und inwiefern definiert man eine Behinderung?

Glaube nicht das das in diesem fall der fall ist oder?

Klar, eingeschränktes Halteverbot, aber wird das nicht durch das Schild darunter für den markierten Bereich aufgehoben? 

Nee, im Gegenteil.

Bild zum Beitrag

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Verkehrsrecht, Parkverbot)

SomeShit862 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 15:51

Ah okay verstehe danke was muss ich befürchten?

Ich denke das Schild darunter zeigt, dass das Halten auf dem Gehweg zulässig ist. (Man kann es nicht so gut erkennen). Parken darfst du dort trotzdem nicht.

Ich sehe dort markierte Parkplätze auf dem Gehweg, das widerspricht dem Zusatzschild, dieses kann sich also nur auf den Bereich beziehen wo der Bus steht.

Ich würde entweder Wiederspruch einlegen oder bei bestehender Rechtschutzversichetung einen ortskundingen Rechtsanwalt befragen.