Darf ich die Klasse a1 fahren?

Hier der Führerschein  - (Führerschein, Motorrad)

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79.03 nur dreirädrige Fahrzeuge das sagen die Schlüsselzahlen dazu aus .

Diese Erweiterungen werden bei der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse im
Feld 12 des Dokumentes vermerkt.
Erweiterungen durch dreistellige Schlüsselzahl im Führerschein gelten nur in
Deutschland. 

Zweistellige Schlüsselzahlen gelten dagegen EU-weit.
Bei der Ausstellung des Führerscheins wird über die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen informiert.
So bedeutet:

01 Sehhilfe erforderlich
02 Hörhilfe erforderlich
78 nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
79.02 nur drei- und vierrädrige Fahrzeuge der Klasse AM
79.03 nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04 nur dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger bis 750 kg
79.05 Krafträder mit einem Leistungsgewicht über 0,1 kW/kg
79.06 Anhänger über 3.500 kg
96 Gespanne bis 4.250 kg
171 Busse bis 7.500 kg nur ohne Fahrgäste
172 Busse nur ohne Fahrgäste
174 alle Zugmaschinen bis 40 km/h
175 Kfz bis 25 km/h bzw. 50 ccm
184 Auflagen zum Begleiteten Fahren

Auch eine vor dem 01.04.1980 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen 3 oder 4
berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern; beim Umtausch des Führerscheins wird daher die Klasse A1 eingetragen .

nein du darfst keine motorräder fahren. sondern sogenannte "trikes" (3 räder)