Darf ich dem jobcenter Chat Verläufe meiner ex zeigen?
Hey Leute,
Ich würde dem jobcenter gerne beweisen, dass ich einen bestimmten Zeitraum lang bei meiner ex gewohnt habe. Sie streitet das ab, ich habe nur die chat Verläufe als Beweis. Ich hatte zu dem Zeitpunkt bis heute noch aktuell einen untermietvertrag bei einem Kollegen. Meine Frage: unterliegt das dem Datenschutz? Können die mit Chat Verläufe etwas anfangen? Ich hab mal gehört sowas zählt vor Gericht nicht, da keine beidseitige Einwilligung der Offenlegung von Daten zugestimmt wurden.
3 Antworten
Das fällt unter Datenschutz und ist nicht "herumzuzeigen" ohne Einverständnis.
Wenns Stress gibt oder Lügen verbreiten werden, ist das maximal eine Anzeige bei der Polizei (je nach exakten Sachverhalt....sehe ich hier aber ehrlich auch nicht)
Das Jobcenter interessieren die Chatverläufe auch überhaupt nicht, denn die sind keine Richter und dürfen da auch gar kein Urteil drüber fällen. Es zählen nur harte Fakten wie : Mietzahlungen und Meldebescheinigung
Mach' es doch einfach. Zu Nachweiszwecken sehe ich kein Problem.
Wenn du dort gewohnt hast, ist es doch laut Einwohnermeldeamt beweisbar. Wenn du da nicht gemeldet warst, hast du da auch nicht gewohnt.