Darf ich das Messer mitführen?
3 Antworten
Das darfst Du noch nicht einmal besitzen, bereits das ist ein Straftatbestand!!
Die Rechtsgrundlage dafür wurde schon mehrfach genannt, und auch genau ausgeführt.
Anlage 2 WaffG verbietet den Umgang mit Hieb- oder Stoßwaffen ...
1.3.1
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
da es sich bei dieser Klinge nicht um eine Waffe sondern ein normales Messer unter 12cm Klingenlänge handelt fällt dieses Messer mMn* nicht unter das Verbot.
*Nur meine Meinung, ich bin lein Anwalt aber kann lesen.
Selbstverständlich wird es mit diesem Teil trotzdem Ärger mit der Staatsmacht geben.
Müsste ziemlich sicher darunter fallen:
Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.3.1
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html
Eigentlich eine gute Antwort. Aber ich bin mir nicht sicher, ob das überhaupt eine“Hieb- und Stosswaffe“ ist. Denn dazu müsste es für diesen Zweck durch seine Machart vorgesehen sein. Und das sehe ich hier nicht. Das würde also im Zweifel wieder einmal ein Fall für ein Gericht sein, dass das dann im Einzelfall entscheidet, ob es „ obwohl es nicht explizit dafür vorgesehen ist“, auch als solche eingestuft werden würde.
Man darf es nicht besitzen ? Auf der anderen Seite ist Werbung von einer deutschen Firma xD
Tja, das heißt leider garnichts.
Lies mal den Paragraphen der weiter oben gepostet wurde.
Der Knackpunkt liegt auf "Hieb- oder Stoßwaffen", das ist hier nicht der Fall.
Korrekt!
Ein Messer das als Feuerzeug getarnt ist, ist ein illegaler Gegenstand!
Darf man nichtmal besitzen. Und erst recht nicht mit sich rumtragen.