Darf ich mein Kind Hildegard-Gertrud-Kunigunde-Irene nennen?

17 Antworten

Das entscheidet letztlich der Standesbeamte und der Richter, wenn du mit der Entscheidung des Standesbeamten nicht zufrieden bist.

Ich halte das für eine Geschmacksache.   Wenn's dir gefällt?   Das Kind kann sich ja noch nicht wehren...

Wenn schon 4 Vornamen, dann würde ich allerdings die Bindestriche weg lassen und EINEN der Vornamen als Rufnamen "erwählen".

Dieser Rufname wird dann auch in allen Dokumenten durch Unterstreichung gekennzeichnet.

Übrigens, wenn die Bindestriche blieben, müsste dein Kind jedesmal, wenn etwas zu unterschreiben ist ALLE Vornamen hinschreiben...Das ist nicht nur nervig, meistens sind in Formularen auch noch die Zeilen und Spalten viel zu eng ...

Kathyli88  17.11.2017, 16:26

Das ist ein Troll

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Ja, du darfst! In dieser Konstellation gilt es als 1 Vorname. Es ist dann deine eigene Entscheidung, ob Rufname alles oder nur ein Teil davon sein soll. Im Geburtseintrag wird kein Rufname durch Unterstreichen gekennzeichnet. 

Allerdings wird der Standesbeamte auf die unübliche Form hinweisen und eine andere Lösung vorschlagen. Ablehnen wird er dies aber trotz seiner Einwände nicht, denn sollte der Fall beim Amtsgericht zur Entscheidung landen, wird er unterliegen: An deinem Vornamenswunsch ist nichts illegal!

Ist doch ein wundervoller Name^^

Ich finde Waltraud übrigens auch schöner, als zb Irene. 

Aber mein Lieblingsname ist und bleibt Reeeenaaateee. :))) 

Ob sie Euch im Alter pflegen wird ist damit aber nicht gewährleistet.