Darf ich bei doppelter Staatsbürgerschaft mit einem Pass reisen, in dem mein Nachname nach der Heirat nicht geändert wurde?
Hallo zusammen!
Ich habe die deutsche und die rumänische Staatsbürgerschaft und reise in zwei Wochen für eine Woche nach Rumänien.
Vor einer Woche habe ich meinen neuen deutschen Ausweis erhalten, auf dem mein nach der Heirat geänderter Nachname steht. Das Problem ist, dass mein Flugticket noch auf den alten Nachnamen ausgestellt ist.
Darf ich mit dem rumänischen Pass reisen, auf dem mein alter Nachname steht?
Ich versuche, die unverschämt hohen Gebühren zu vermeiden, die von Fluggesellschaften für eine Namensänderung verlangt werden.
Danke!
2 Antworten
Nimm beide Pässe mit. Beim passabgleich beim boarden nutzt du den, der zum Namen auf dem Flugticket passt.
An der Grenze den jeweiligen des Landes (da wird nicht mit dem Ticket abgeglichen).
Du musst nach Rumänien mit deinem rumänischen Reisepass einreisen.
Nach Deutschland mit dem deutschen.
Du musst beide Pässe mitnehmen.
Wie die rumänischen Behörden reagieren auf deinen nun geänderten Namen weiß ich nicht.
In Im Deutschland werden Dokumente sofort ungültig, nach Namensänderung.
Nach einer Namensänderung ist Ihr Reisepass ungültig. Wenn sich Ihr Familienname also zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Pass beantragen. Die Beantragung eines neuen Reisepasses können Sie in Ihrem Bürgeramt vornehmen.
Weitere Informationen zur Beantragung eines neuen Passes und den notwendigen Dokumenten finden Sie hier.
Im Falle einer Namensänderung aufgrund von Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft benötigen Sie für die Beantragung zudem noch folgende Dokumente:
Es kann also in Rumänien zu Problemen kommen.