Darf ich arbeiten ohne das meine Sozialhilfe wegfällt?
Hallo!
Ich will nun seit einer etwas längeren Zeit arbeiten, aber mein Vater meint nun, dass dies nicht geht, da wir Kinderzuschlag und Wohngeld beziehen und knapp unter der Lohngrenze liegen. Wenn ich jetzt arbeiten würde, würde alles andere anscheinend wegfallen. Meine Frage ist jetzt, ob das stimmt und bis was für ein Gehalt ich arbeiten darf ohne das die anderen Sachen wegfallen.
Wie alt bist du denn?
17
2 Antworten
Beim Wohngeld hast du als unter 25 jähriges Kind einen monatlichen Freibetrag auf Erwerbseinkommen von 100 €, die werden also beim Wohngeld nicht berücksichtigt.
Melden müsste deine Beschäftigungsaufnahme dein Vater dann, wenn sich das gesamte Einkommen, der zum Haushalt gehörenden Personen, um mehr als 15 % erhöhen würde, sonst erst bei einem Weiterzahlungsantrag.
Kinderzuschlag ist dann wieder eine andere Sache !
Da gelten teilweise die Verordnungen des SGB - ll , also die des ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter.
Es gelten dann auf Erwerbseinkommen z.B. die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll , da könntest du vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag geltend machen, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
Würdest du angenommen monatlich 450 € Brutto verdienen und dann auch aufs Konto bekommen, dann stünden dir 170 € an Freibetrag zu, diese würden dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen, es blieben dann vorerst 280 € Einkommen übrig.
Von diesen vorerst anrechenbaren 280 € würden beim Kinderzuschlag nur 45 % auf deine Leistung angerechnet, dass wären dann 126 € anrechenbares Einkommen ergeben.
Müsstest dann deinen Vater fragen was er an Kinderzuschlag für dich bekommt und davon würden dann diese angenommenen 126 € abgezogen und nur ein evtl. Restbetrag ausgezahlt.
Würde er also angenommen den derzeit vollen Satz von 205 € bekommen, dann bekäme er z.B. nur noch 79 € Kinderzuschlag gezahlt.
§ 27 Abs. 2 WoGG lese ich so, das du bis zu 2 monaten jobben kannst und das gesamteinkommen der Familie sich nicht um mehr als 15% erhöhen darf