Darf ich als Mädchen (15) mit meinem Vater in einer 1 Zimmer Wohnung leben?

8 Antworten

Das Jugendamt muss euch zwar keine Wohung besorgen, aber es kann Deinem Vater Druck machen und Dich ggf. in einer Wohngruppe o. ä. unterbringen. Zulässig gegen Deinen Willen ist das sicherlich nicht mehr in Deinem Alter.

Ja, das ist von Gesetzes wegen erlaubt.

Wenn es Dir nicht passt, musst Du mit Deinem Vater reden, damit er einen Umzug in Erwaegung zieht.

Das JA besorgt Euch garantiert keine Wohnung. Es ist alleine an Deinem Vater dafür Sorge zu tragen dass sich Eure Wohnsituation verbessert.

Nicht das Jugendamt sorgt für eine Wohnung, sondern die müsst ihr euch schon selber suchen

Soweit ich mich erinnere, muss dir dein Elternteil ein Zimmer zur Verfügung stellen.

Und mit dich als Kind, muss das Sozialamt eine 2 Zimmer Wohnung akzeptieren, wenn diese nicht übertrieben groß ist.

Die Suche nach einer 2 Zimmer Wohnung muss dein Vater aber selbst machen.

Woher ich das weiß:Recherche