7 Antworten
Auf die Frage gibt es eine eindeutige Antwort. Sperrt ein Lehrer einen Schüler ein, so verletzt er dessen Recht auf eine freie körperliche Bewegung und macht sich nach § 239 StGB der Freiheitsberaubung schuldig. Wenn der Lehrer zusätzlich den Raum verlässt, so verletzt er außerdem seine Aufsichtspflicht.
natürlich NICHT.
Wenn da etwas passieren würde (Brandfall, Schüler verletzt sich / wird ohnmächtig...), wäre die Lehrerin mit einem Bein im Knast und mit dem anderen auf der Bananenschale.
Nennen wir es separieren zum Schutz des Klassenverbandes ; - )
Strafrechtlich ist das PillePalle und pädagogisch eher als Armutszeugnis zu werten, aber ich wette, der Schüler hat es drauf angelegt und somit non verbal seine Zustimmung erteilt.
Nein, das ist Freiheitsberaubung. Außerdem besteht ja eine Schulpflicht, ist also nicht wie im Film ,,Mathilda“ ;)
Nein, das darf sie nicht.