Darf eine gesetzliche betreuung sowas tun?
Hallöchen. Ich w 25 habe ein riesen Problem oder besser gesagt eine große Sorge. Ich bin momentan zwangseingewiesen mit Beschluss in einer Klinik, da ich ein Alkoholproblem habe. Und ich sehe mein Problem definitiv ein und habe vor eine Langzeit Therapie zu machen um die 6 Monate Aufenthalt die ich hier mit Beschluss bekommen habe zumindest sinnvoll nutzen kann! Weil wie gesagt sehe ich mein Problem ein und bin dankbar hier gelandet zu sein um mein Leben wieder auf die Kette zu bekommen.
Und heute war mein Nachbar zu Besuch und hat mir anvertraut, obwohl er mir dass nicht sagen durfte, dass meine gesetzliche Betreuung plant meine Wohnung zu kündigen, meine Katzen weg zu geben und mich ins betreute wohnen zu stecken. Hinter meinem Rücken! Meine Mutter war da strikt gegen, aber da hat sie leider kein Recht zu irgendwas zu bestimmen. Ist sowas für rechtliche betreuungen überhaupt zugesagt sowas absurdes durchzuführen ?! Ich meine ich befinde mich ja jetzt in Behandlung, bin absolut bereit für eine Änderung und sehe es ein.
Das finde ich einwenig krass.
Ich werde sie am Montag direkt mal anrufen und ihr sagen das ich damit nicht einverstanden bin!
Darf sie das überhaupt hinter meinem Rücken entscheiden? Ist sowas nicht sogar strafbar für sie?
Weil wenn sie das tut, ich meine Wohnung und meine geliebten Haustiere verliere, würde ich sie verklagen. Das geht für mich zu weit!
Wie ist eure Meinung dazu ?
Liebe Grüße
3 Antworten
Sorry. Aber ich denke du verheimlichst hier die Hälfte und stellst dich nur ins rechte Licht.
Die Meinung der Betreuung bekommen wir hier nicht zu hören.
Fair ist das nicht
Können wir hier nicht wissen. Ich denke nicht das gesetzliche Betreuer Menschen was Böses wollen.
Nein das darf sie nicht.
Wenn die gesetzliche Betreuung das Recht hat, in Deinem Namen Verträge abzuschließen oder zu kündigen, dann kann sie auch Deine Wohnung kündigen. Darin könnte sie eine hilfreiche Maßnahme sehen, um Miete zu sparen. Diese Wohnung brauchst Du auch nicht mehr, wenn Du tatsächlich in eine betreute Wohnung untergebracht werden wirst.
Es stellt sich die Frage, ob betreutes Wohnung die realistische Zukunftsperspektive in der nächsten Zeit sein wird. Wenn Du z.B. sofort nach der Klinik einen Job bzw. ein Einkommen haben wirst und selbstständig leben kannst, ist ein betreutes Wohnung nicht zwingend erforderlich. Das wäre aber nachzuweisen, um bei einem Betreuungsgericht die Maßnahme der Betreuerin anzufechten.
Wenn es für Dich keinen Platz in einem Projekt 'betreutes Wohnen' gibt, sitzt Du vermutlich nach dem Klinikaufenthalt auf der Straße. Das könnte auch ohne Kündigung der jetzigen Wohnung der Fall werden, wenn der Vermieter seine Miete wiederholgt nicht erhält und von sich aus einen Rechtsgrund zur Kündigung und zur Räumung der Wohnung erhält.
Meine Miete wird tatsächlich noch vom Job Center übernommen solange ich mich in der Ausbildung befinde. Also ist die Mieten Zahlung nicht das Problem. Aber vielen Dank für die Antwort.
ok. Jedoch kann die Betreuerin das Jobcenter informieren mit der Wirkung, dass vom Jobcenter die Mietzahlung eingestellt werden wird. Wenn Du also nicht betreut wohnen willst oder diese Option noch unsicher ist, dann ist ein sehr schneller Informations- und Handlungsbedarf angesagt. ==> Betreuungsgericht
Naja Fakt ist das meine Betreuerin eine wirklich gute ist und bin halt jz mit Beschluss in der Klinik, da ich davor die male immer schnell wieder abgehauen bin, jetzt habe ich die Möglichkeit nicht. Und wie gesagt ich finde das eher nicht fair von denen sowas hinter meinem Rücken zu machen. Und ne verheimlichen tue ich nichts. Ich gehe mit diesem Problem da sehr offen um.