Darf eine Fahrerlaubnisbehörde wenn man ein MPU Gutachen für Antrag auf Fahrgastbeförderungschein nicht bringt Autoschein streichen?

3 Antworten

Das kommt drauf an, aus welchem Grund das Gutachten erfolgen soll.

Laut §11 FeV kann eine MPU angeordnet werden, um die "besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen" zu prüfen.

Lautet der Prüfauftrag also lediglich auf Feststellung der Eignung zum Befördern von Fahrgästen, kann dir kein Nachteil entstehen, wenn du das Gutachten nicht einreichst. Nur weil jemand keinen voll besetzten Bus fahren kann, heißt das nicht, dass er nicht in der Lage wäre, einen PKW zu führen.

Sind hingegen beim Antrag Tatsachen bekannt geworden, die generelle Zweifel an deiner Fahreignung begründen, z.B. erhebliche Straftaten im Führungszeugnis, dann kann die MPU auch dazu dienen, deine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B festzustellen. Sollte diese negativ ausfallen oder du das Gutachten nicht einreichen, darf die Fahrerlaubnisbehörde davon ausgehen, dass die Zweifel begründet sind und du nicht in der Lage bist, ein Fahrzeug zu führen.

Normalerweise sind für den P-Schein ja nur die Untersuchungen nach Anlage 5 (6) FeV nötig. Das sind normale körperliche Untersuchungen.

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU fordert, dann scheint da mehr im Argen zu liegen... Naja, und das kann dann auch Auswirkungen auf den normalen Führerschein haben. Vor allem dann, wenn eventuell bestehender, fortlaufender Drogenkonsum nachgewiesen wird.

Die Führerscheinstelle ist die einzige Behörde, die eine MPU fordern kann. Vielleicht auch der Staatsanwalt und das Gericht.