Darf ein türkischer Laden an einem christlichen Feiertag geöffnet haben?

8 Antworten

Nein, darf er nicht. Da es ein gesetzlicher - wenn auch ein Feiertag mit religiösem Hintergrund -ist. Das die Moslems den nicht feiern spielt dabei keine Rolle.

auch er hat sich an die Öffnungszeiten zu halten.

https://dejure.org/gesetze/FTG/1.html

Feiertagsgesetz BW

§ 1

Gesetzliche Feiertage sind:

Neujahr,
Erscheinungsfest (6. Januar),
Karfreitag,
Ostermontag,
1. Mai,
Christi Himmelfahrt,
Pfingstmontag,
Fronleichnam,
Allerheiligen (1. November),
Erster Weihnachtstag,
Zweiter Weihnachtstag.

§ 5

Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind als Tage der Arbeitsruhe und der Erhebung nach Maßgabe der gewerbe- und arbeitsrechtlichen Vorschriften sowie der Bestimmungen dieses Abschnitts geschützt.

§ 13

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

.... etc.

zuständig für Verstöße ist in BW die Gwerbeaufsicht ...

Nein darf er nicht :-)