Darf ein Polizist bei einer Alkoholkontrolle ein Foto von meinem Führerschein machen?

7 Antworten

Fotografieren ist das neue Aufschreiben. Warum sollte ich Daten langwierig auf ein Stück Papier kritzeln, wenn ich es einfach abfotografieren kann.

Auf meinem privaten Smartphone greift keine App ungefragt auf meine Galerie zu.

Du hättest in deiner Frage erwähnen müssen, dass du eine Frage zu dem Rechtsraum Österreich hast.

Ja, in Österreich ist das Abfotografieren deines Ausweises erlaubt.

Als Zivilist weis man ja nicht ob der Herr Polizist das Foto mit einem gesicherten Firmen-Mobiltelefon oder dem privaten Mobiltelefon gemacht hat.

Im Dienst selbstverständlich ausschliesslich mit dem Diensttelefon.

Warum nicht? Ob der sich die Daten aufschreibt oder ein Forto davon macht, ist völlig egal, die Daten landen so oder so bei denen im Computer.

In welchem Bundesland fand dies statt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
GF061  14.08.2019, 23:27

Ich glaube nicht, dass das in jedem Bundesland anders geregelt ist!

0
byUnited  14.08.2019, 23:32
@GF061

Doch, bei uns in Baden-Württemberg hat die Polizei eine App, mit der sie ins Fahndungssystem z.B. Zugriff hat. Mit dieser App kann man Daten abspeichern (Bilder von Ausweisen machen zum späteren Protokoll) und Personendaten abrufen, um zu überprüfen ob gegen die Person was vorliegt. Außerdem ist die Leitstelle mit dieser App verknüpft.

0
Thokuros 
Fragesteller
 14.08.2019, 23:47

Innsbruck, Tirol, Österreich

0

Und wo ist jetzt der Unterschied ob er den FS abfotografiert, abschreibt, kopiert oder von mir aus auch abmalt?

Thokuros 
Fragesteller
 15.08.2019, 00:22

Enthaltene Informationen bei:

Abschreiben--> Name und Ausweisnummer

Abmalen--> Name, Ausweisnummer und Phantombild (aber dann zweifle ich an der Diensttauglichkeit)

Eine Kopie erstellen--> ich hab noch nie einen Streifenwagen mit Kopiergerät gesehen

Abfotografieren--> Laut der Deutschen Homepage https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

Für ein Ablichten müssen zwei Voraussetzungen seit dem 15.07.2017 vorliegen:
Nur der Ausweisinhaber (oder eine andere Person mit der Zustimmung des Ausweisinhabers) darf die Ablichtung vornehmen.
Die Ablichtung muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein.

Der Führerschein wurde in Tirol (Österreich) von einen Polizisten abfotografiert.

Darum auch meine Frage ob das ein Polizist in Österreich darf.

0