Darf ein Polizist bei einer Alkoholkontrolle ein Foto von meinem Führerschein machen?
Guten Abend!
Mein Arbeitskollege hat mich heute nach dem er mit dem Auto auf dem Heimweg war angerufen und mir erzählt das er in eine Polizeikontrolle gekommen ist.
Am Anfang kam der Sandart, also Führerschein, Zulassungsschein, Erste-Hilfe-Set, und Warnweste.
Dann kam die frage ob er was getrunken hat und er antwortete Wahrheitsgetreu das er zum Mittagessen 2 mal 0,5l Bier getrunken hat. Die Kontrolle fand um 17:15 Uhr statt. Das erste Ergebnis war 0,20 und das zweite Ergebnis war 0,18.
Anschließend hat er seinen Führerschein mit seinem Mobiltelefon abfotografiert und ihn einen dritten Test machen lassen. Worauf er dann meinen Kollegen gefragt hat ob er nicht jemanden kenne der ihn abholen kann und nicht zugeben will, dass er mehr getrunken hat als er gesagt hat und es besser und billiger für ihn wäre wenn er es gestehen würde. Mein Kollege blieb dabei das er nur 2 mal 0,5l Bier getrunken hat und durfte nach 45 Minuten ohne ein Bußgeld zu bezahlen endlich weiterfahren.
Dass der Polizist ihm nach dem dritten Test (bevor er ihm das Ergebnis des Tests sagte) einreden wollte, dass er zugeben soll das er zuviel trank, obwohl dem nicht so war Fragwürdig ist, glaube ich nicht, dass dies verboten ist.
ABER in dem Zeitalter von Unmengen an Datenschutzrichtlinien frage ich mich ob es einem Polizisten erlaubt ist ein Foto von einen Ausweis mit einem Mobiltelefon aufzunehmen, auf dem sich unzählige App's befinden die automatisch Zugriff auf deine Galerie haben erlaubt ist.
Als Zivilist weis man ja nicht ob der Herr Polizist das Foto mit einem gesicherten Firmen-Mobiltelefon oder dem privaten Mobiltelefon gemacht hat.
Immer wenn ich von der Polizei überprüft/kontrolliert wurde, dann wurden meine Daten via Notizblock und Kugelschreiber aufgenommen oder über Funk weitergegeben, aber nie wurde ein Foto einer meiner Ausweise gemacht.
Darum auch meine Frage ob die Polizei einen Führerschein oder Personalausweis fotografieren darf.
MfG
Thokuros
7 Antworten
Fotografieren ist das neue Aufschreiben. Warum sollte ich Daten langwierig auf ein Stück Papier kritzeln, wenn ich es einfach abfotografieren kann.
Auf meinem privaten Smartphone greift keine App ungefragt auf meine Galerie zu.
Du hättest in deiner Frage erwähnen müssen, dass du eine Frage zu dem Rechtsraum Österreich hast.
Ja, in Österreich ist das Abfotografieren deines Ausweises erlaubt.
Als Zivilist weis man ja nicht ob der Herr Polizist das Foto mit einem gesicherten Firmen-Mobiltelefon oder dem privaten Mobiltelefon gemacht hat.
Im Dienst selbstverständlich ausschliesslich mit dem Diensttelefon.
Warum nicht? Ob der sich die Daten aufschreibt oder ein Forto davon macht, ist völlig egal, die Daten landen so oder so bei denen im Computer.
In welchem Bundesland fand dies statt?
Doch, bei uns in Baden-Württemberg hat die Polizei eine App, mit der sie ins Fahndungssystem z.B. Zugriff hat. Mit dieser App kann man Daten abspeichern (Bilder von Ausweisen machen zum späteren Protokoll) und Personendaten abrufen, um zu überprüfen ob gegen die Person was vorliegt. Außerdem ist die Leitstelle mit dieser App verknüpft.
Und wo ist jetzt der Unterschied ob er den FS abfotografiert, abschreibt, kopiert oder von mir aus auch abmalt?
Enthaltene Informationen bei:
Abschreiben--> Name und Ausweisnummer
Abmalen--> Name, Ausweisnummer und Phantombild (aber dann zweifle ich an der Diensttauglichkeit)
Eine Kopie erstellen--> ich hab noch nie einen Streifenwagen mit Kopiergerät gesehen
Abfotografieren--> Laut der Deutschen Homepage https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
Für ein Ablichten müssen zwei Voraussetzungen seit dem 15.07.2017 vorliegen:
Nur der Ausweisinhaber (oder eine andere Person mit der Zustimmung des Ausweisinhabers) darf die Ablichtung vornehmen.
Die Ablichtung muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein.
Der Führerschein wurde in Tirol (Österreich) von einen Polizisten abfotografiert.
Darum auch meine Frage ob das ein Polizist in Österreich darf.
Ich glaube nicht, dass das in jedem Bundesland anders geregelt ist!