Soweit ich weiss, sind kranke befreit. Da Schwindel zumindest für eine kurze Zeit "krank" macht, bist du befreit. Kann mich aber auch täuschen.

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Anwalt und den machen lassen.

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Darf ein Polizist bei einer Alkoholkontrolle ein Foto von meinem Führerschein machen?

Guten Abend!

Mein Arbeitskollege hat mich heute nach dem er mit dem Auto auf dem Heimweg war angerufen und mir erzählt das er in eine Polizeikontrolle gekommen ist.

Am Anfang kam der Sandart, also Führerschein, Zulassungsschein, Erste-Hilfe-Set, und Warnweste.

Dann kam die frage ob er was getrunken hat und er antwortete Wahrheitsgetreu das er zum Mittagessen 2 mal 0,5l Bier getrunken hat. Die Kontrolle fand um 17:15 Uhr statt. Das erste Ergebnis war 0,20 und das zweite Ergebnis war 0,18.

Anschließend hat er seinen Führerschein mit seinem Mobiltelefon abfotografiert und ihn einen dritten Test machen lassen. Worauf er dann meinen Kollegen gefragt hat ob er nicht jemanden kenne der ihn abholen kann und nicht zugeben will, dass er mehr getrunken hat als er gesagt hat und es besser und billiger für ihn wäre wenn er es gestehen würde. Mein Kollege blieb dabei das er nur 2 mal 0,5l Bier getrunken hat und durfte nach 45 Minuten ohne ein Bußgeld zu bezahlen endlich weiterfahren.

Dass der Polizist ihm nach dem dritten Test (bevor er ihm das Ergebnis des Tests sagte) einreden wollte, dass er zugeben soll das er zuviel trank, obwohl dem nicht so war Fragwürdig ist, glaube ich nicht, dass dies verboten ist.

ABER in dem Zeitalter von Unmengen an Datenschutzrichtlinien frage ich mich ob es einem Polizisten erlaubt ist ein Foto von einen Ausweis mit einem Mobiltelefon aufzunehmen, auf dem sich unzählige App's befinden die automatisch Zugriff auf deine Galerie haben erlaubt ist.

Als Zivilist weis man ja nicht ob der Herr Polizist das Foto mit einem gesicherten Firmen-Mobiltelefon oder dem privaten Mobiltelefon gemacht hat.

Immer wenn ich von der Polizei überprüft/kontrolliert wurde, dann wurden meine Daten via Notizblock und Kugelschreiber aufgenommen oder über Funk weitergegeben, aber nie wurde ein Foto einer meiner Ausweise gemacht.

Darum auch meine Frage ob die Polizei einen Führerschein oder Personalausweis fotografieren darf.

MfG

Thokuros

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In welchem Bundesland fand dies statt?

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Nein, das ist Körperverletzung. Stell dir mal vor, der Mann hätte in dem Moment einen medizinischen Notfall gehabt. Schlaganfall, Kreislaufprobleme und stand deshalb da und konnte nicht reagieren und du sprühst ihn einfach an. Hier hättest du paar mal Fragen können was denn los sei, und dann hättest du einfach weggehen können.

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Richtige Strafe. Das ist Mobbing.

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Mahngebühr 220€ für falsch geklebte AutobahnVignette Österreich - kann ich mich wehren?

Ich erhielt Anfang des Jahres 2012 eine Straferkenntnis vom Verkehrsreferat Innsbruck, wonach ich auf der Autobahn Richtung Innsbruck ohne geklebte Vignette unterwegs war. Beigelegt war ein ASFiNAG Frontfoto der Windschutzscheibe ohne erkennbare Vignette mit mir als Lenker und Halter des Fahrzeugs.

Es wurde mir keine Gelegenheit zu einer Entrichtung der Ersatzmaut gegeben, stattdessen enthielt die Straferkenntnis eine Strafgeldaufforderung über 300 EUR.

Ich legte sofort Einspruch ein mit Beweisfoto der auf dem rechten Flügelfenster geklebten Vignette und legte einen Brief bei, in dem ich beschrieb, dass ich schon seit Einführung der Vignettenpflicht mir angewohnt hatte die Vignette jeweils am rechten unteren Rand der Windschutzscheibe zu kleben u. da ich bei meinem vor fünf Jahren gekauften Citroen diese Stelle nicht mehr erreichen konnte, eben auf das danebenliegende Flügelfenster auswich, ohne mir dabei weitere Gedanken zu machen.

Diese Argumentation wurde in einer Straferkenntnis abgewiesen, stattdessen wurde die Strafe auf 330 EUR erhöht.

Danach legte ich umgehend Berufung ein.

Der Berufung wurde dann in einer Berufungserkenntnis stattgegeben mit dem Schluss-Satz: "Der Berufung war daher Folge zu geben, als von der Verhängung einer Strafe abgesehen und eine Ermahnung erteilt wird.

Diese Ermahnung sieht dann so aus, wenn ich das Amtsöstereichisch richtig verstanden habe, dass ich statt der 330 EUR Strafe, nun eine 220 EUR Mahngebühr zu entrichten habe.

Dies entnehme ich dem Text auf der 1. Seite der Berufungserkenntnis, wo steht:

<< Rechtsmittelbelehrung: gegen diesen Bescheid ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.

Hinweis: Gegen diesen Bescheid kann binnen sechs Wochen ab der Zustellung die Beschwerde an den Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof in Wien, Judenplatz 11, 1010 Wien, erhoben werden. Diese ist durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt einzubringen.

Spätestens im Zeitpunkt der Überreichung ist eine Gebühr von Euro 220 durch Einzahlung mit Erlagschein auf das Konto des Finanzamtses für Gebühren, Verkehrststeuern und Glücksspiel in Wien unter Angabe des Verwendungszweckes zu entrichten. (§ 17a VfGG, § 24 WwGG)

>

wobei ich nicht verstehe, was genau mit dem Zeitpunkt der Überreichung gemeint ist? Ich empfinde eine Mahngebühr über 220 EUR als absurd überhöht, noch dazu für etwas, für das ich mich nicht schuldig fühle.

Gibt es eine weitere Möglichkeit mich zur Wehr zu setzen?

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Hallo, pcv55! Nein, du kannst dich nicht wehren! Es ist genau von der "ASFiNAG" vorgeschrieben dass du eine Vignette haben musst! Solltest du keine haben zahlst du die so genannte "Ersatz-Maut". 

Ein Video über Vignette der "ASFiNAG":

https://youtube.com/watch?v=q7TOVSl387M

Keine Vignette = Ersatzmaut = 130.00 €

Keine 130.00 € = Strafe = 300.00 €

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!

P.S: Der Fahrer ist für die Vignette/Maut verwantwortlich nicht der Fahrzeughalter!

MFG byUnited

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Hallo, Belinea28! Du willst in Österreich auf der "AUTOBAHN" fahren? Kein Problem! Die "ASFiNAG" hat ein Video über die Vignette gemacht:

https://youtube.com/watch?v=q7TOVSl387M

Aber nicht nur die "Vignette" ist pflicht! Du musst auch Maut zahlen! Du fährst ja schließlich auch durch "Straßen-Tunnel". Du wirst auf "MAUT-Häusschen" treffen. Diese haben Schranken. Die Schranke schließt sich und du fährst langsam ran. Ein freundlicher Mitarbeiter der "ASFiNAG-Mautaufsicht" wird dir den Betrag nennen. Du zahlst den Betrag vorort. Die Schranke geht auf und du kannst weiterfahren!

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!

byUnited wünscht gute Fahrt!

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Hallo, MarkNussb1994! Die "ASFiNAG-Mautaufsicht" kontrolliert deine Vignette. Aber auch die Kameras in der "Maut-Zone" kontrollieren sie. Deswegen lieber immer die Vignette kaufen und sie richtig an die Scheibe ankleben!

Richtig die Vignette anbringen und kaufen:

https://youtube.com/watch?v=q7TOVSl387M

Solltest du keine Vignette haben und auf der AUTOBAHN fahren wird´s teuer.

Keine Vignette = Ersatzmaut = 130.00 €

Keine 130.00 € = Strafe = 300.00 €

Ich hoffe ich konnte dir helfen!

MFG byUnited

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