Darf ein Polizist außerhalb seiner Arbeitszeit jemanden verhaften?

12 Antworten

Ein Polizeibeamter KANN sich jederzeit in den Dienst versetzen. Er selbst entscheidet darüber, wann er das tut. Es besteht keinerlei Verpflichtung für ihn das zu tun aber wenn er will und es für angemessen und angebracht hält, darf er das jederzeit.

Festnehmen bis die Polizei kommt darf jeder. Er wird bestimmt in Null Komma Nix seine Kollegen gerufen haben.

JA, ein Polizeibeamter darf unter Beachtung der rechtlichen Gegebenheiten auch außerhalb seines Dienstes jemanden festnehmen. Hierzu kann er sich bei Bedarf "in den Dienst versetzen". Allerdings wird er dies in der Regel nicht tun, sondern sofern es die Situation zulässt Verstärkung herbei rufen.

Das ganze richtet sich nach § 127 StPO (hier ist auch das Festnahmerecht für Jedermann geregelt:

§ 127 Vorläufige Festnahme

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.

(4) Für die vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes gelten die §§ 114a bis 114c entsprechend.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Darf er nicht nur, muss er in bestimmten Situationen sogar.

Wobei "verhaften" sicherlich genauer definiert werden müsste.

Gruß S.