Darf ein Lehrer mir rechtlich mehr Unterricht als Strafe geben, als ich eigentlich Nachzuholen habe?


07.01.2020, 17:20

Die normale Regel bei Unterrichtsversäumnis an der Schule ist, dass die Unterrichtszeit, welche man verpasst hat, nachgearbeitet werden muss. Die Anforderung der Lehrkraft ist jedoch langfristiger Zusatzunterricht, welcher über die verpasste Unterrichtszeit weit hinausgeht.

4 Antworten

Ja. Das dürfen die.

Es ist aber Länderabhängig.

Gem. § 53 Abs. 2 SchulG https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p53

Dürfen die Lehrer dieses als Erzieherische Maßnahme.

Und da nur Du den Mist gemacht hast, warum sollten denn die gesammte Klasse / Gruppe darunter leiden?
Und für Bayern gilt https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86

Art 86 BayEUG

Gingi940 
Fragesteller
 07.01.2020, 09:52

Darum geht es mir garnicht, es geht darum, das nur ich diese Maßnahme, bei einer Verspätung bekommen habe, andere garnicht oder nur verpasste Arbeitszeit nacharbeiten müssen (Was der normalen Regel bei einer Verspätung entspricht), aber nicht langfristig mehr Unterricht bekommen, als verpasst wurde.

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Deepdiver  07.01.2020, 10:31
@Gingi940

Dann solltest du mal das Gespräch mit dem Lehrer suchen, anstatt hier gleich nach "darf der "böse" Lehrer das" zu fragen

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Gingi940 
Fragesteller
 07.01.2020, 10:38
@Deepdiver

Hier war nie die Rede von „böser“ Lehrer. Das ist eine neutral gestellte Frage, in der ich einfach gerne erfahren möchte, ob ich bestimmte Rechte als Schüler habe. Also erwarte ich neutrale Antworten, ohne irgendwelche Gänsefüßchen, mit nicht von mir genannten Begriffen. Der erste Satz hätte also vollkommen gereicht.

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Pädagogische Maßnahmen wie Nachsitzen sind keine Strafen und liegen im Ermessen der Lehrkräfte. Aber wende Dich gerne an den Vertrauenslehrer Deiner Schule.

Gingi940 
Fragesteller
 07.01.2020, 09:45

Aber das ist keine einmalige Nacharbeit, in der ich Unterrichtszeit nachholen muss, die ich verpasst habe, sondern langfristig antreten muss und somit mehr Zusatzunterricht habe, als ich eigentlich verpasst habe. Die Regel ist eigentlich, einmaliges Nachholen, nicht dauerhaftes.

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Gingi940 
Fragesteller
 07.01.2020, 11:04
@Gingi940

Aber der Tipp mit dem Vertrauenslehrer werde ich berücksichtigen, vielen Dank :)

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Es gibt kein Bundesland, in dem Nachsitzen generell verboten ist. Und nichts anders ist das.

Das ist eine pädagogische Erziehungsmaßnahme, die der Lehrer frei wählen darf. Sie ist angemessen, weil sie in direktem Zusammenhang mit deiner Leistungsverweigerung steht. Es ist traurig, dass du das mit 18 Jahren noch nicht kapiert hast und eine solche Maßnahme bei dir noch nötig ist.

Gingi940 
Fragesteller
 07.01.2020, 10:30

Es fand nie eine Leistungsverweigerung statt, es ist traurig, das ihre Antwort ungenau auf meine Frage eingeht, sondern sie mich nur als „junge“ Person angreifen.
Lesen sie bitte meine Frage genau und antworten mir dann, bevor sie mir etwas unterstellen, vielen Dank

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perledersuedsee  07.01.2020, 10:34
@Gingi940
als ich jedoch letztes Mal zu spät zum Unterricht kam

Das bezeichnet man als Leistungsverweigerung. Wenn du zu spät zur Arbeit kommst, gibt es eine Abmahnung. Passiert das mehrmals, bekommst du die Kündigung. Wenn du als Volljährige betrachtet werden willst, dann hat der Lehrer korrekt gehandelt. Er hat dein Zuspätkommen nach Erwachsenensicht geahndet. Du bist offensichtlich nur auf dem Papier volljährig. In deinem Kopf ist da noch nichts angekommen. Gerade WEIL du volljährig bist und die Konsequenz deines Handelns kennen solltest, MUSS der Lehrer dich wesentlich härter bestrafen als ein Kind. Im Berufsleben wird man dir in so einer Situation auch nicht mit Rücksichtnahme entgegenkommen.

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Gingi940 
Fragesteller
 07.01.2020, 10:49
@perledersuedsee

Das ist so nicht richtig, wenn ich zu spät komme, ist dies keine Verweigerung, sondern ein unentschuldigtes Versäumnis des Unterrichts, welcher NACHGEHOLT werden muss, was ich auch natürlich einsehe. Ich bezweifle leider das sie sich wirklich mit Schulrecht auskennen, also möchte ich hier nicht mehr weiter drauf eingehen.
Erneut werfen sie mir jugendliche Dümmlichkeit vor, ohne wirklich eine neutralen Überblick der Situation zu behalten, also bitte ich sie nochmal einfach, wenn sie nicht neutral bleiben können, keinen Beitrag zu leisten. Einen schönen Tag noch

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