Darf ein Landwirt auch seine Geräte verkaufen?

3 Antworten

Natürlich darf er die Fahrzeuge bei Ebay verkaufen, wenn er das möchte. Der Verkauf von ausrangierten Landmaschinen fällt zumindest rein steuerlich noch unter die Einkünfte aus dem L und F Betrieb, würde ich sagen (zumindest ist es bei Gewerbebetrieben nicht anders).

Und je nachdem woher er die Dinger hat... wenn der Vater gestorben ist oder der Schwiegervater, der einen großen Hof mit unzähligen alten Landmaschinen hatte und die werden nicht mehr gebraucht, dann kann er diese 20 auch ohne Gewerbe veräußern, ebenso wenn er sie mal privat gesammelt hat und die Sammlung jetzt auflöst.
Da wäre dann die Gewerbeeigenschaft in meinen Augen gar nicht gegeben, weil er nur diesen einen 'Posten' aus diesen 20 Landmaschinen verkauft, aber keine mehr nachkauft, der Handel also nicht dauerhaft auf den Handel mit Landmaschinen ausgelegt ist, sondern nur auf Auflösung bzw. Veräußerung dieser EINEN Sammlung oder von Gegenständen aus diesem EINEN Erbanfall.

Quasi vergleichbar mit einer Haushaltsauflösung.

Das können wir von hier aus tatsächlich nicht beurteilen! Es kommt eben darauf an, aus welchem Motiv heraus er die Maschinen verkauft.

Tut er dies, um Geld zu verdienen, also kauft er z.B. günstig defekte oder wartungsbedürftige Maschinen ein, setzt sie in Stand und verkauft sie teurer, ist es fahrzeughandel und kann ggf. eine eigene Gewerbeanmeldung erfordern.

Führt er entsprehchend Steuern und Abgaben ab, ist es aber aller Wahrscheinlichkeit nach tatsächlich noch legal!

anders sähe es aus, wenn die Geräte vom Lastwagen gefallen sind.

lg, Anna

Wenn er Eigentümer der Geräte ist, dann darf er sie auch verkaufen. Du weißt ja nicht, wieviele Fahrzeuge er in Nutzung hat und warum er sie verkauft.