Darf ein Landessozialamt den GDB von 100% in einem einzigen Schritt auf einen GDB von 20% runterstufen?

4 Antworten

Wenn nichts vorliegt das dies begründet, darf es das nicht.
Aber das macht es auch nicht.

Es gibt aber genug Möglichkeiten das dies völlig ok ist. Da du keine Erläuterung dazu schreibst warum wird das schon in Ordnung sein.

Zunächst einmal ist es wie schon geschrieben (GdB) ein Grad und keine Prozent - kein Mensch ist 80% behindert...

Und ja, können sie, wenn ausreichend Gründe dafür vorliegen. Wenn du da nicht mitgehen kannst, frag nochmal nach oder lege Widerspruch ein.

LG! :-)

Vermutlich gab es den GdB von 100 wegen einer Krankheit die jetzt nicht mehr vorliegt und war befristet? Dann kann man froh sein noch 20 zu haben.

Es werden wohl Gründe dafür vorliegen.