Darf ein Hersteller eine Reparatur verweigern?

2 Antworten

Wenn du einen Mangel geltend machst, ist es an dir diesen zu beweisen. Der Verkäufer muss das Handy nicht untersuchen.

Wenn der Verkäufer dir das Gerät gegen ein gleiches Gerät austauschen will, erfüllt er seine Pflichten. Du hast also keinen Anspruch auf eine Reparatur.

Warum du allerdings dann keinen Anspruch mehr auf die Kopfhöhrer haben solltest, erschließt sich mir nicht. Der Kaufvertrag besteht genauso weiterhin.