Darf ein Grundschüler zu einem Gespräch mit 4 Lehrern geholt werden? Ohne das ich informiert werde?

11 Antworten

Hmmm... wenn Du schon in der ersten Klasse wusstest, dass der Junge seinen Mitschülern so weit voraus ist und er unterfordert ist, hättest Du doch den Antrag stellen können, dass er eine Test macht und ggf. eine Klasse überspringen darf (z. B. mit Unterstützung eines Schulpsychologen).

Atteste darf die Schulleitung immer anzweifeln, bei begründeten Zweifeln darf sie auch verlangen, dass das Kind amtsärztlich untersucht wird.

Das Disziplinargespräch war allerdings eine Überreaktion. Da muss in den letzten Jahren wohl wirklich viel vorgefallen sein, dass die Lehrer zu diesem Mittel greifen (auch wenn Dein Sohn "nur" für sein Alter zu reif und zu schlau ist). Du solltest also den normalen Dienstweg gehen und Dich wegen des Vorfalls beschweren (also erst bei der Schulleitung, dann beim Regierungspräsidenten, dann beim Schulministerium).

ratlos2014 
Fragesteller
 18.03.2013, 23:34

Unser ältester Sohn wurde mit 5 1/2 eingeschult und wir hatten ebenfalls ständig Probleme mit den Lehrern. Immer wurde alles abgetan mit der Aussage, daß er angeblich zu früh eingeschult wurde. Inzwischen ist er in der 9. Klasse auf dem Gymnasium und packt es super. Bei unserem zweiten wollten wir keine Extra touren und ihn ganz normal durch die Grundschulzeit laufen lassen...

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Nenek  18.03.2013, 23:48
@ratlos2014

Mir ging es nicht um das Alter der Einschulung (selbst da wird es bei Euch ja vorher wohl einen "erfolgreichen" Schulreifestest gegeben haben), sondern um das Überspringen nach bestandener Prüfung.

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Ja,da wäre ich auch auf 180,ich hätte sofort für meinen Sohn eine andere Schule gesucht,denn so ein ZUstand ist untragbar.Auch was da geschehen ist,ohne den Eltern Bescheid zu geben.4 Lehrer um einen Schüler,unfassbar.Du solltest einen Brief an das Schulamt schreiben,indem Du alles aufführst,was Du uns geschrieben hast.Könnte es sein,das Dein Sohn intelligenter ist,als die normalen Schüler?Dann sollte er auf eine Schule für extrem begabte Kinder.

So weit ich weiß, ist es nicht erlaubt, ein solches Gespräch ohne Einwilligung der Eltern zu führen... Auf jeden Fall nicht auf der Grundschule! Zumindest informieren müsste drin gewesen sein. Aber allein die Tatsache, dass die Lehrer das Telefonat als Drohung sehen, zeigt, dass die Situation ziemlich erbärmlich ist und dass sie nie damit gerechnet hätten, dass der Junge sich gegen sie wehren könnte. Wenn es nicht möglich ist, mit der Klassenlehrerin zu reden, sollte man sich an den Schulleiter wenden, wenn es keinen Vertrauenslehrer gibt. Eventuell könnte man auch mit einem anderen Lehrer sprechen, mit dem man oder der Sohn sich gut versteht... Viel Glück wünsch' ich mal ;)

Hallo "ratlos2014",

diese Anreihung der Vorfälle scheint mehr als bloß fahrlässiges, unpädagogisches Verhalten seitens der Lehrerin zu sein, sondern mehr in Richtung bewusster Diskriminierung.

Es liegt hier ein anscheinend ein zu förderndes Kind (evtl überdurchschnittlich begabt) vor, welches jedoch (eventuell) durch diesen Umstand zum Störkind wird.

Einerseits ist diese Situation für die Lehrerin, die anscheinend überfordert ist, verständlich: Sie hat mit ihrem Kind Probleme, da dieses sich im Unterricht langweilt und evtl gar stört.

Andererseits geht das zu weit: Ein Gespräch mit der Lehrerin zuzüglich einer neutralen Partei ist zu empfehlen, wobei deutlich erklärt werden muss, dass sich wahrscheinlich eine Hochbegabung in ihrem Sohn befindet.

Zumal ihr Sohn eine Schule besuchen sollte, die seinen Möglichkeiten entsprechend geformt ist, falls eine Hochbegabung vorliegt.

Gruß, samuel98

samuel98  18.03.2013, 23:07

Anders ausgedrückt:

Wechseln Sie die Schule, sie ist unpädagogisch und mit schlechten Lehrern gesegnet.

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Schule wechseln wollten wir Anfang der 4. Klasse, weil es da seeehr extrem war. Leider weigerte sich die andere Grundschule, da zum Ende des ersten Halbjahres die Empfehlung für die weiterführende Schule gegeben wird...

Was ist mit dem Gespräch heute???? Dürfen die das????