Darf ein Gerichtsvollzieher auch in das Zimmer eines WG-Mitbewohner?

7 Antworten

§ 136 Strafgesetzbuch (StGB)Verstrickungsbruch; Siegelbruch

(1) Wer eine Sache, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag genommen ist, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder in anderer Weise ganz oder zum Teil der Verstrickung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein dienstliches Siegel beschädigt, ablöst oder unkenntlich macht, das angelegt ist, um Sachen in Beschlag zu nehmen, dienstlich zu verschließen oder zu bezeichnen, oder wer den durch ein solches Siegel bewirkten Verschluß ganz oder zum Teil unwirksam macht.

(3) 1Die Tat ist nicht nach den Absätzen 1 und 2 strafbar, wenn die Pfändung, die Beschlagnahme oder die Anlegung des Siegels nicht durch eine rechtmäßige Diensthandlung vorgenommen ist. 2Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.

(4) § 113 Abs. 4 gilt sinngemäß.

Wenn eine gepfändete nicht dem Schuldner gehört, müssen etwaige Ansprüche gegenüber dem Gerichtsvollzieher geltend gemacht werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn er das Pfandsiegel entfernt macht er sich strafbar.

Er muss zum Pfandleiher und dem die Beweise vorlegen, dass es sein Eigentum ist (in der Regel die Rechnung vom Kauf).

Kann er einfach sagen das dies seine Geräte sind selbst wenn kein Kuckuck drauf ist und sie mit ins Zimmer nehmen?

Wenn auf einigen Sachen kein Pfandsiegel drauf ist, dann hatte der Gerichtsvollzieher an diesen Sachen kein Interesse (zum Beispiel weil sie zu wenig einbringen). Wo er diese Dinge dann hinstellt ist völlig egal.

Nein, das darf er nicht.

Das nennt sich Siegelbruch und ist strafbar.

Wenn er dem Gerichtsvollzieher glaubhaft machen kann, dass das sein Eigentum ist, entfernt er das Siegel.

Passieren tut ihm ja nix wenn er die Rechnung vorzeigt oder?

Doch !

Erst die Rechnungen, die auf seinen Namen laufen müssen, vorzeigen und dann wird das Siegel amtlich entfernt.

Der GV darf aber nicht in das Zimmer des WG Mitbewohners sondern nur in dein Zimmer und in die allgemein genutzten Räume

Ja macht er, wenn er irgendetwas abmacht. Er muss es erst nachweisen. Und hör auf zu bescheißen. Wenn du Schulden hast, bezahl sie einfach!