Darf ein Arbeitnehmer im ÖD sich politisch äußern?
Hallo,
Darf dich ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst politisch auch kritisch äußern. Ich meine jetzt nicht verfassungswidrig. Und ich meine auch nicht am Arbeitsplatz.
z.B er mag eine Partei nicht. Darf er sich dazu äußern?
4 Antworten
Habe ich in meinem Berufsleben zum Ärger meines Arbeitgebers häufig gemacht.
Ich war mal vor langer Zeit Landesvorsitzender und politischer Aktivist der Grünen in einem Bundesland. Das hat meinem öffentlichen Arbeitgeber weniger gefallen. Da ich aber bewusst eine Verbeamtung abgelehnt hatte, konnten sie wenig dagegen machen.
Ja, das darf man noch. Es darf nicht den Rahmen seiner Tätigkeit beeinflussen. Ein Polizist im Dienst zB. hat sich hierbei neutral zu verhalten. Außerhalb des Dienst kann er durchaus Kritik übern, solange es nicht im Widerspruch mit seinen Pflichten steht.
Okay. Ja also ich frage speziell für einen Nichtbeamten. z.B ein Büromitarbeiter/Hausmeister/Handwerker der beim Bund arbeitet.
Angenommen dem gefällt die Partei xy nicht und stellt da satirezeug in seinen status rein. Ist das erlaubt
Außerhalb des Dienstes ja. Im Dienst unterliegst du dem Mäßigungsgebot
Alles klar. Darf er sich dann wirklich öffentlich kritisch äußern?
Dienst bedeutet dann die Arbeitszeit?
Nein, immer. 24 Stunden am Tag. Dein Leben lang. Es heißt ja auch Beamter auf Lebenszeit. Du darfst dich also nicht radikal äußern.
Es geht nicht um einen Beamten. Arbeitnehmer
Bei Tarifbeschäftigten, welche die Minderheit sind, sieht das anders aus. Sie dürfen sich äußern wie sie wollen, da sie nicht dem Mäßigungsgebot unterliegen.
Fallen hierunter diejenigen die nach Tvöd bezahlt werden?
Alle, die nicht nach LBesG oder BBesG bezahlt werden. Das heißt alle die nach: TVöD, TV-L, TV-SUE, TVöD-S, etc., müssen sich nicht daran halten.
Natürlich.
Echt?