Darf ein Arbeitnehmer im ÖD sich politisch äußern?

4 Antworten

Habe ich in meinem Berufsleben zum Ärger meines Arbeitgebers häufig gemacht.

derfrager1996 
Fragesteller
 01.05.2021, 15:05

Echt?

0
Coriolanus  01.05.2021, 18:10
@derfrager1996

Ich war mal vor langer Zeit Landesvorsitzender und politischer Aktivist der Grünen in einem Bundesland. Das hat meinem öffentlichen Arbeitgeber weniger gefallen. Da ich aber bewusst eine Verbeamtung abgelehnt hatte, konnten sie wenig dagegen machen.

0

Ja, das darf man noch. Es darf nicht den Rahmen seiner Tätigkeit beeinflussen. Ein Polizist im Dienst zB. hat sich hierbei neutral zu verhalten. Außerhalb des Dienst kann er durchaus Kritik übern, solange es nicht im Widerspruch mit seinen Pflichten steht.

derfrager1996 
Fragesteller
 30.04.2021, 21:30

Okay. Ja also ich frage speziell für einen Nichtbeamten. z.B ein Büromitarbeiter/Hausmeister/Handwerker der beim Bund arbeitet.

Angenommen dem gefällt die Partei xy nicht und stellt da satirezeug in seinen status rein. Ist das erlaubt

0

Außerhalb des Dienstes ja. Im Dienst unterliegst du dem Mäßigungsgebot

Woher ich das weiß:Hobby – Interessiere mich sehr für Politik
derfrager1996 
Fragesteller
 30.04.2021, 21:27

Alles klar. Darf er sich dann wirklich öffentlich kritisch äußern?

0
Noah16042004  30.04.2021, 22:05
@derfrager1996

Nein, immer. 24 Stunden am Tag. Dein Leben lang. Es heißt ja auch Beamter auf Lebenszeit. Du darfst dich also nicht radikal äußern.

1
Noah16042004  01.05.2021, 15:07
@derfrager1996

Bei Tarifbeschäftigten, welche die Minderheit sind, sieht das anders aus. Sie dürfen sich äußern wie sie wollen, da sie nicht dem Mäßigungsgebot unterliegen.

1
Noah16042004  04.05.2021, 22:26
@derfrager1996

Alle, die nicht nach LBesG oder BBesG bezahlt werden. Das heißt alle die nach: TVöD, TV-L, TV-SUE, TVöD-S, etc., müssen sich nicht daran halten.

0

Natürlich.