Darf die Schule Bauchfreie Oberteile verbieten?

9 Antworten

Natürlich ist alles, was in der Schule ist, "Angelegenheit der Schule".

Die Schule hat Hausrecht und kann auch eine Kleiderordnung vorschreiben. Und das ist gut so.

Ist übrigens sehr merkwürdig, dass manche Schülerinnen so ahnungslos sind, dass sie nicht den Unterschied zwischen Schule und Freizeit kennen.

GrayWolf  15.03.2023, 20:24

Es gibt das Allgemeine Persön­lich­keitsrecht, welches sich aus dem Grundgesetz ableitet und das kann die Schule nicht so einfach aufheben und sagen, alles in der Schule ist "Angelegenheit der Schule".

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GrayWolf  16.03.2023, 00:39
@Stellwerk

Stimmt, aber wenn es um die sog. freie Persönlichkeitsentfaltung geht, braucht es schon sehr triftige Gründe, damit dies eingeschränkt werden kann. Es müsste schon der Schulfrieden massiv gestört werden, um eingreifen zu dürfen.

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Ja die Schule darf das verbieten.

In den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer ist alles Mögliche geregelt, Bekleidungsfragen spielen aber keine Rolle. Hier ist die Eigeninitiative der Schulen gefragt. Sie können bei Bedarf in ihren jeweiligen Schul- bzw. Hausordnungen festlegen, wie die Schüler bekleidet sein sollen, bzw. wie nicht.

Das gleiche gilt übrigens auch für die Arbeitswelt. Auch dort kann vorgeschrieben werden, was man tragen muss und was nicht getragen werden darf. Z.B. können offene Schuhe und Schuhe mit Absatz verboten werden, kurze Kleidung, Tattoos, Piercings, Schmuck, Gelnägel, gefärbte Haare, offene Haare, usw. können ebenfalls verboten werden.

"Weil es ist ja eigentlich nicht die Angelegenheit der Schule was ich an Kleidung habe und trage".

Doch, in der Schule hat die Schule das Hausrecht und da ist es ihre Angelegenheit. Gewisse Kleidervorschriften darf sie erlassen.

Sobald der Ablauf des Unterrichts dadurch massiv gestört wird ist es durchaus eine Angelegenheit der Schule!

Die Hausordnung darf natürlich die Schule bestimmen.

Niemand zwingt dich ja, genau dort hinzugehen.