darf die polizei einen anhalten und drogentest verlangen wenn man Muslim is?

10 Antworten

Die Polizei kann Jeden ohne Grund (anlasslos) anhalten und eine Personen- bzw. eine Verkehrskontrolle durchführen. Für einen Drogentest (egal, welche Drogen) muss es einen Verdacht geben. Zum Beispiel ein auffälliges Fahrverhalten oder ein Verkehrsverstoß.
Oft entwickelt sich dieser Verdacht erst während der Kontrolle. Die Beamten halten jemanden an, weil er zum Beispiel über eine rote Ampel gefahren ist. Das allein berechtigt noch nicht zum Drogentest (den man als Betroffener auch ablehnen kann). Erst im Gespräch zwischen Polizist und Verkehrsteilnehmer entwickelt sich der Verdacht und der Polizist fragt, ob man mit einem Alkohol- / Drogentest einverstanden ist.

Dabei fragt die Polizei nicht nach der Religionszugehörigkeit. Die meisten Drogen sind auch für Christen und Atheisten verboten, dennoch werden sie genommen; auch von Muslimen. Übrigens: Auch Zigaretten sind Drogen.

Gruß Matti

darf die polizei einen anhalten und drogentest verlangen wenn man Muslim is?

Interessante Frage. Ich bin Mormone, rauche nicht, trinke keinen Alkohol und nehme auch keine anderen Drogen. Trotzdem habe ich kein Problem mit einer allgemeinen Verkehrskontrolle und wenn die Polizisten meinen, dass sie oder ich dahingehend etwas Übung brauchen, dass ich in ein Alkoholtestgerät puste, auch wenn ich gerade auf dem Weg zur oder von der Arbeit unterwegs bin.

Zwecks einer allgemeinen Verkehrskontrolle darf auch ohne spezifischen Verdacht angehalten werden, egal welcher Glaubensrichtung jemand angehört. Und wenn der Eindruck naheliegend erscheint, egal ob man etwas aus Gründen einer Religionszugehörigkeit darf oder nicht, darf auch ein entsprechender Test vorgenommen werden. Ich sehe darin nichts beleidigendes oder so, sondern schlichtweg eine Frage des Verantwortungsbewusstseins entsprechender Polizeibeamter. Mich wundert eher nur, dass ich bei den letzten beiden Kontrollen nicht nach Warndreieck, Verbandskasten und so weiter gefragt wurde, wobei die letzte Kontrolle nach der mängelfrei bestandenen HU erfolgte, weshalb die Polizisten vermutlich annahmen, dass der Prüfer dies schon kontrolliert hatte.

Wenn sie sich seltsam verhalten, so dass es auf Drogen und/oder Alkohol hinweist, können sie beide Test verlangen.


ksa01  01.01.2025, 11:10

Leider "können" sie es sogar ohne "seltsam" verlangen, weil es reicht, dass >die< entscheiden, dass irgendwas seltsam ist, auch wenn das nur subjektiv bei denen im Kopf ist, ist mir selbst so schon passiert (der leitende Beamte war älter und einfach schlecht gelaunt von Anfang an). Und am Ende war ich zwar klar unschuldig nach Test, aber es gibt nicht mal eine Entschuldigung oder irgendwas, fiel also in eine Form von Polizeidiskriminierung, wenn man an ein A-hole geraten ist, aber die meisten Kontrollen waren zum Glück recht in Ordnung. Nur eben bleibt dieses blöde subjektive Urteil, was keine echte Grundlage braucht für den angeblich starken Verdacht. Wenn sie mehrfach falsch lagen werden sie nicht dafür geahndet o. ä.

Für alle sind in Deutschland Drogen verboten. Nach deiner Logik dürfte niemand kontrolliert werden, da es verboten ist...

Natürlich darf jeder unabhängig vom Glaube oder Herkunft auf Drogen kontrolliert werden, wenn ein Verdacht existiert.

Was die Polizei darf und was nicht, ist gesetzlich eindeutig geregelt. Die Religion ist dabei völlig irrelevant. Im Positiven wie im Negativen. Würde das eine Rolle spielen, wäre das ein eindeutiger Verstoß gegen das Grundgesetz!

Übrigens ist es sehr blauäugig zu glauben, dass Moslems keine Drogen nehmen, nur weil es die Religion verbietet...


Shoron  01.01.2025, 10:37

🤣 eben. Die Moslems rauchen auch. Das ist auch verboten.