Darf die PDL das?

4 Antworten

Wenn es keine schriftliche Vereinbarung oder einen nahweisbaren Schriftwechsel über die konkreten Arbeitszeiten gibt, behält der Arbeitgeeber das Direktionsrecht und kann dich demzufolge auch im Tagdienst einsetzen. Soweit das Rechtliche.

Alles andere ist Verhandlungssache. Denn einfach vor die Brust brettern kann die Pflegedienstleitung dir das nicht auf diese Weise. Sie riskiert soónst, dass sie neben den Ausfällen im Tagdienst künftig auch einen wesentlichen Ausfall in der Nachtwache haben wird.

Als qualifizierte Pflegekraft dürftest du keine Probleme haben, in einer anderen Einrichtung einen Arbeitsplatz als Dauernachtwache zu finden, wenn das für dich die gewünschte Art Job ist. Es könnte ja sein, dass es dir finanziell einfach auch um die Nachtzuschläge geht, die dich zum bisherigen Dienst bewogen haben.

Mein Rat: ein Gespräch in Ruhe führen und einen Kompromiss erarbeiten, der meinetwegen einen zeitweiligen wechsel in den Tagdienst vorsieht mit Rückkehroption in den Nachtdienst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich

Er kann dich kündigen, ob du willst oder nicht. Er wird jedoch Probleme haben die Stelle neu zu besetzten. Du hingegen wirst keine Probleme haben eine neue Stelle zu finden.

Außer die neue Regelung zu akzeptIeren;- bleibt Dir wohl nur die Kündigung!

Mündliche Abmachungen sind auch bindende Abmachungen, allerdings musst du das deinem neuen Chef auch irgendwie beweisen können und das kannst du nicht, wenn du es von deinem alten Chef nicht schriftlich bestätigt hast. So musst du dich jetzt danach richten, was schriftlich in deinem Vertrag steht.