Darf die Baufirma ohne mein Einverständnis Wurzeln meines Baumes abgraben?
Hallo, unser Nachbar hat sein Grundstück durch eine Baufirma bearbeiten lassen. Unter anderem wurden bei Erarbeiten ohne unser Wissen und ohne unser Einverständnis, Wurzeln unserer Blautanne entfernt die seit ca 1970 an der Grundstücksgrenze steht. Die Wurzeln wuchsen unterirdisch auf seinem Grundstück. Es waren keine herausstehenden Wurzeln vorhanden. Es wurde Erde und Wurzelwerk abgegraben und Schotter aufgefüllt als Stellplatz. Weiss jemand wie da die Rechtslage ist? Ich würde denken das läuft dann unter Sachbeschädigung oder? Vielleicht hatte jemand einen ähnlichen Fall und kann mir berichten. Ich habe keine Lust das die Tanne beim nächsten Sturm bei uns im Haus liegt 😔 Danke für eure Hilfe
6 Antworten
Der Nachbar wird ja nicht die ganzen Wurzeln entfernt haben sondern lediglich die, die auf sein Grundstück gewachsen sind.
Der Baum wird davon nun nicht kaputt gehen geschweige mit dem nächsten Einzug umkippen. Sorry, aber Sachbeschädigung seh ich hier keine, mit den Wurzeln ist es wie mit dem Ästen die drüber wachsen, die dürfen entfernt werden, hab hier dasselbe leidige Thema mit unserem Nachbarn 🥴
Wir haben den oft genug aufgefordert den Baum beschneiden zu lassen weil er auch auf dessen Grundstück steht - Pustekuchen... Jetzt machen wir das, denn wir haben langsam die Nase voll das nicht nur die Regenrinne ständig verstopft wird oder die Biotonne sondern zum Teil auch kranke und große Äste auf unser Grundstück fallen.
Hallo HunnyBunny13,
ich sehe das etwas anders wie bei den meisten Antworten zu lesen ist. Mein Mann war lange Jahre im Erdbau tätig und wenn auf einer Baustelle schutzwürdige Bäume standen, wurde im Bereich der Baumkrone ein Wurzelschutz angebracht! Ob es sich bei Eurem Baum um ein schutzwürdiges Exemplar handelt, müsste die untere Naturschutzbehörde feststellen, wenn ja, kann es unter Umständen für den Nachbarn tatsächlich eine Strafe zur Folge haben! Möglicherweise muss sogar die Fläche im Bereich der abgehackten Wurzeln noch einmal freigelegt werden um die Wurzeln von einem Fachmann behandeln zu lassen!
Nach § 910 BGB gilt: Grundsätzlich dürfen Wurzeln, die vom Nachbargrundstück eingedrungen sind, abgeschnitten und behalten werden. Bei herüberragenden Zweigen gilt das allerdings nur dann, wenn dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt wurde.
https://rechtstipp24.de/2017/08/24/zweige-wurzeln-und-ungewollte-ableger-vom-nachbargrundstueck-ansprueche-und-selbstvornahmerecht/
Wenn Äste über die Grundstücksgrenze hinaus ragen können die vom Grundstückseigentümer beschnitten werden. Da wird das mit den Wurzel genau so sein.
Was soll dein Nachbar auch sonst machen? Er kann ja schlecht mehrere Meter seines Grundstückes brach liegen lassen nur damit deine Tannen ausreichend Platz haben.
Alles, was auf dem Nachbarsgrundstück ist, darf von ihm auch entfernt werden.
Wie z.B Äste vom Nachbarsgrundstück, die ins eigene hängen. Alles, was auf eigene Grundstück ragt, darf man stutzen.