Darf der Vermieter in meine Wohnung wenn ich im Urlaub bin?
Ich bin 3 Wochen im Urlaub und habe durch meine Eltern erfahren das mein Vermieter in meine Wohnung gekommen ist um zu schauen welche Reperaturen im Bad gemacht werden müssen. Zusätzlich hat er noch die Fenster gekippt weil er gesehen hat das alle Fenster geschlossen waren. (Mit Absicht wegen den Fliegen). Wenn er also gesehen hat das ALLE Fenster zu sind war er also auch im Schlafzimmer. Ich bin total sauer und würde gerne wissen ob er das darf und was man dagegen machen kann. Danke!
11 Antworten
Ohne deine Zustimmung darf der Vermieter nicht in deine Wohnung !
Der Vermieter hat ohne Gefahr im Verzug kein Zutrittsrecht, sofern der Mieter ihm dies nicht ausdrücklich gestattet hat.
Meine Eltern haben nicht zugestimmt. Er hat ihnen lediglich nur Bescheid gesagt was er tut. Er hat einen Schlüssel für den NOTFALL was im Vertrag auch so festgehalten wurde.
Auch wenn Du vertraglich vereinbart hast, dass der Vermieter einen Schlüssel hat, kannst Du das jederzeit ändern.
Teile ihm per Einwurfeinschreiben mit das auf Grund seines Fehlverhaltens ( unerlaubtes Betreten der Wohnung) das Schloss getauscht wird und Du ihn somit abmahnst.
Das darf er nicht.
Oder haben Deine Eltern ihm das erlaubt?
Warum hat er überhaupt einen Schlüssel?
Tausch den Schließzylinder der Wohnungstür aus. Den Originalen aufheben und bei Auszug wieder einsetzen.
Kannst den Vermieter aber auch wegen Hausfriedensbruch anzeigen. In der Regel verläuft das aber im Sande.
Das darf er natürlich nicht! Eigentlich darf der Vermieter nicht einmal einen Schlüssel zu einer vermieteten Wohnung haben.
Gut, für mich ist es kein Problem, dass meine Vermieterin weiterhin einen Schlüssel zur Wohnung hat und auch mal Handwerker rein lässt, wenn ich nicht da bin. Aber natürlich sagt sie mir jedes Mal vorher Bescheid, wenn so etwas ist!
Ich könnte auch sagen, dass die Handwerker nur rein dürfen, wenn ich da bin. Dieses Recht hätte ich. Nur: Ich möchte gar nicht da sein, wenn die Handwerker da anfangen herumzuwurschteln. Deswegen erlaube ich es meiner Vermieterin gerne, dass sie solche Arbeiten - es wurde was am Balkon gemacht - in meiner Abwesenheit durchführen lässt.
Du bist aber über diese Situation unglücklich. Es ist tatsächlich so, dass der Vermieter in der Wohnung nichts mehr verloren hat, wenn er sie vermietet hat. Einzige Ausnahme: Gefahr im Verzug. Also bei einem Wasserrohrbruch, einem Brand, oder wenn man befürchtet, dass du bewusstlos in der Wohnung liegst. Dann darf man natürlich rein. Aber nicht einfach, weil man mal gucken will.
Meine Eltern haben nicht zugestimmt. Er hat ihnen lediglich nur Bescheid gesagt was er tut.
Er hat einen Schlüssel für den NOTFALL was im Vertrag auch so festgehalten wurde.