Darf der Stromanbieter den Abschlag erhöhen?

4 Antworten

Die Beschaffungskosten darf der Anbieter auf die Kunden abwälzen. Die Erhöhung des Abschlags dient zum einen dazu, daß der Anbieter nicht komplett in Vorkasse gehen muß und zum anderen bewahrt es dich vor immensen Auflaufenden Nachzahlungen am Ende des Jahres. Die andere Sache ist nur, daß kann ich hier und du ohne weiteres nicht sehen, ob diese in der Höhe rechtens sind, weil die Regierung aktuell ein Gesetz beschließt, daß Erhöhung für 2023 ausgeschlossen sind, außer es kann die Höhe des gestiegenen Beschaffungsaufwands dargelegt werden. Mit anderen Worten, erhöhen, weil alle es gerade tun, ist nicht, sondern nur in dem Rahmen, wo man auch tatsächlich höhere kosten hatte (10% gestiegen =10% Erhöhung). Zusätzliche Gewinnsteigerungen sind also nicht rechtfertigbar.

Karaman470 
Fragesteller
 03.12.2022, 16:41

Darf denn der Anbieter mit der Begründung: aufgrund gestiegener Beschaffungskosten, den Preis erhöhen?

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Digibike  03.12.2022, 19:29
@Karaman470

Ja, aber er muß diese auch nachweisen können. Schrieb ich ja schon.

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Letztendlich spielt das keine Rolle. Wenn jetzt der Abschlag erhöht wird, musst Du weniger nachzahlen, bleibt es beim Abschlag, wird es bei der Hauptabrechnung teurer.

Bezahlen tust Du in beiden Fällen das gleiche.

Karaman470 
Fragesteller
 03.12.2022, 15:57

Ja, aber der abschlag wurde ja bis zum 06.2023 festgelegt, wir sollten eigentlich bis dahin nur 90€ zahlen und jetzt sollen wir ab dem 02.2023 161€ zahlen mit der Begründung: gestiegener Beschaffungskosten.

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Neugierig1971  03.12.2022, 16:01
@Karaman470

Ja und möglicherweise kannst Du etwas dagegen tun und den Abschlag bei 90 € lassen. Aber dann wirst Du die gestiegenen Beschaffungskosten am Ende des Abrechnungsjahres auf einmal zahlen müssen.

Du hast einen Vertrag über eine Stromlieferung und darin steht der Preis für einen Kilowattstunde. Der Abschlag ist eine Schätzung, wieviel Du in etwa in einem Monat verbraucht. Die genaue Abrechung kommt dann am Ende. Wenn der Abschlag zu hoch berechnet war, gibt es Geld zurück, war er zu niedrig, musst Du nachzahlen.

Wenn die Differenz in diesem Fall bei etwa 70 € im Monat liegt, würden bis 6.2023 etwa also 350 € nachzahlen müssen und danach sowieso den neuen Abschlag zahlen. Ist also vom Preis her egal. Du bezahlst immer das gleiche, nur entweder gleichmässig jeden Monat oder auf einmal.

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Digibike  03.12.2022, 16:03
@Karaman470

Die muß der Anbieter ja auch Nachweisen/belegen können. Wenn er das kann, ist es rechtens.

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Neugierig1971  03.12.2022, 16:04
@Digibike

Er kann den Strompreis erhöhen. Das bekommst Du mitgeteilt. Und nach dem Strompreis errechnet sich der Abschlag. Der muss dann nicht nachgewiesen werden, sondern ist eine Schätzung. Aber wie gesagt, am Ende bezahlst Du den Verbrauch laut Stromzähler zu dem Preis in Deinem Vertrag. Das ist problemlos nachweisbar für den Anbieter.

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Karaman470 
Fragesteller
 03.12.2022, 16:12
@Neugierig1971

Darf der aber auch den Preis erhöhen wenn der alte Preis mit dem Abschlag bis zum 06.2023 schon festgeleget wurde?

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Digibike  03.12.2022, 16:13
@Neugierig1971

Das der Abschlag eine Schätzung ist, ist klar. Nur ist der Preis im Vertrag eben nicht entgültig bindend. Aufgrund der aktuellen Situation und Preisentwicklung darf der Anbieter, um nicht selbst in "Schieflage" zu geraten, die Preise anpassen. Genau das passiert ja gerade mit Erhöhung der Abschlagszahlung - würde sich der, dem Vertrag zu Grunde liegende Preis, nicht ändern, gäbe es nur einen einzigen Grund, daß der Anbieter die Abschlagszahlungen monatlich ändert: Gegenüber der bisherigen Grundlage, geänderter Verbrauch - sei es gegenüber Vorjahresverbrauch, sei es zwecks deutlich abweichender Angaben bei Vertragsabschluß... Hier ist ist aber klipp und klar die Begründung "höhere Beschaffungskosten". Damit ist dein Vertragspreis nicht mehr viel Wert, außer als Ausgangsbasis für die Erhöhung (zugesicherte 30 Cent + 10% gestiegene Beschaffungskosten ergeben was anderes wie 70 Cent + 10% gestiegene Beschaffungskosten...). Es muß aber nachweisbar Grund und Höhe der Erhöhung sein. Andernfalls darf der Anbieter nachher saftig Rückerstatten - so jedenfalls der Plan dieses Gesetzes.

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Preiserhöhungen sind je nach gewähltem Tarif rechtlich zulässig; die genauern Details entnimmst du deinem eigenen Vertrag. Gegebenenfalls steht dir aber aufgrund der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu - die Frage ist nur, ob du einen Versorger finden wirst, der günstiegr wäre, und dich zudem als Neukunde annimmt.

Im Endeffekt ist die Erhöhung der VZ ja nur zu deinem eigenen Schutz, um eine erhebliche Nachzahlung in dann wohl vierstelliger Höhe im Rahmen der nächsten Jahresabrechnung zu vermeiden. Zahlen wirst du die Summe wohl in jedem Fall; ausgenommen wäre hier wohl Verträge mit Garantiepreisen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Karaman470 
Fragesteller
 03.12.2022, 15:59

Gilt das nicht als Preisgarantie, wenn der Anbieter schon festgelegt hat, dass wir bis zum 06.2023 90€ zahlen sollen?

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FordPrefect  03.12.2022, 16:06
@Karaman470

Es kommt hier genau auf die tatsächlichen Vertragsbedingungen an. Es wäre ratsam, die Vertragsunterlagen mal zu einer Verbraucherschutzzentrale zu bringen, und das dort prüfen zu lassen. Die meisten Versorger haben auch mit Preisgarantie Exitklauseln für solche Verträge, aber bei denen ist es noch ungewisser, ob dir juristisch Bestand hätten im Klagefall.

Die Zusicherung eines Abschlages in bestimmter Höhe hat zudem per se keine Garantiewirkung auf die Kostensituation im Gesamtjahresbereich - sondern eben nur auf eure VZ. Das nützt euch ja wenig, wenn ihr dann in 2023 € 1500.-- nachzahlen müsst (als Beispiel).

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So einen Brief hab ich selbst auch bekommen, das ist rechtlich gesehen in Ordnung.