Darf der Chef den Kündigungsgrund allen Mitarbeitern erzählen?
Hallo zusammen,
Mir wurde vor kürzem gekündigt, aber meine Firma hat mich gefragt ob ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben will, weil "das besser im Lebenslauf ankommt". Das habe ich dann auch gemacht und habe mich endlich von der Firma getrennt.
Von ehemaligen Arbeitskollegen habe ich erfahren, dass der Chef laut allen erzählt hat, dass ich gekündigt wurde und warum. Anscheinend ist er zu jedem einzelnen Mitarbeiter und hat ihnen das erzählt und hat auch einen falschen Grund genannt.
Jetzt ist meine Frage:
Darf er das rum erzählen, warum ich gekündigt wurde, auch wenn es ein Aufhebungsvertrag war?
Darf er das überhaupt an normale Mitarbeiter weiter geben?
Verstößt er damit gegen das Gesetz, falls ja, wie nennt man das?
Ich freue mich auf eure Antworten
Lg
3 Antworten
Ist etwas schwierig, aber laut eine Anwalts-Seite darf er das herum erzählen. Zwar sind solche Gespräche nur zwischen Chef und Mitarbeiter, und sind geheim, die darf keiner sonst erfahren. Aber, ist der Arbeiter nicht mehr in diese Firma tätig, darf der Chef selbstverständlich alle Kollegen darüber informieren, weshalb einer weg ist und aus welchem Grund. Und ich denke mal, je nach Situation, wird er jedem Arbeiter was anderes erzählen, so nach dem Motto, genau aus dem Grund was du grad machst wurde er entlassen. Quasi als eine Art Antrieb für Rest der Firma..... Motivation.
Falsch. Es gibt keine "begrenzte" Verschwiegenheitspflicht. Die gilt immer. Lediglich in einem Gerichtsverfahren kann der Richter eine Aussage gestatten.
Da wurde dieses Thema diskutiert, von da hab ich auch meine Antwort
Nein, darf er nicht und verstößt damit gegen die Verschwiegensheitspflicht.
Bist du in der Gewerkschaft - dort Infos einholen. Ansonsten einen RA fragen, ob du etwas dagegen unternehmen kannst/sollst?
Viel Glück
es ist Datenschutz
Ganz sicher nicht (oder kannst Du die Seite nennen, wenn Du Dich schon auf eine solche beruft)!
Denn auch Personalangelegenheiten gehören zu den betrieblichen Daten, über die beide Seiten auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses und auch innerbetriebliche Stillschweigen zu wahren haben.