Darf der Chef das Autofahren verbieten?
Ich mache eine Ausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik. Daher muss ich wenn ich zur Schule muss nach Solingen zur ZDS. Wollt mit dem Auto dorthin Fahren, da ich öfters mal nach Hause möchte und mir die Teure Bahnkarte dadurch ersparen könnte. Von einer zusage der Ausbildungsleitung bin ich davon ausgegangen das ich Auto fahren darf, aber das das nicht gerne gesehen wird.... Nun erfahre ich das der Chef, der Ausbildungsleitung was dagegen hat. und mir nun 3 Tage vor abfahrt das Autofahren verbietet und das ich nun bitte mit der Bahn fahren soll. Der Grund "Es fahren viele unvernünftige Menschen auf den Straßen, und wenn ich ein Unfall baue bin ich nicht gedeckt..". Darauf hin Bot ich ihn an das ich vorher meine Oma die in etwa nur 150 km entfernt von Solingen wohnt besuchen könnte. Darauf hin meinte er das er mir den Besuch der Oma untersagt da es ein Zwischenstopp ist.
Nun zur Frage. Kann der Chef mir wirklich das Autofahren verbieten? oder kann ich trotz Verbot fahren ohne gleich gekündigt zu werden?
8 Antworten
Das meinte die Ausbildungsleitung vor er das mitbekommen auch. Das es nicht gerne gesehen wird das man mit dem Auto fährt wegen der Versicherung. Sie meinten das das dann über meine Versicherung läuft da es dan eine Private fahr wäre.
Wäre es aber möglich die Versicherung abzulegen durch eine schriftliche form? So das ich nur noch Privat versichert bin? wie wäre es wenn ich jemanden in Solingen besuchen würde wär das dann Privat? Also könnte man durch den Besuch nach Solingen kommen?
Wenn die Fahrt in der Arbeitszeit geschieht, kann der Einsatz von einem Privatfahrzeug versicherungsrechtlich Probleme bereiten.
Der Arbeitsweg ist aber generell versichert, unabhängig was du für ein Verkehrmittel benutzt und auch ausserhalb der Arbeitszeit. Wenn er dir die Bahn vorschreibt, dann will er nur evtl. Ärger mit der Versicherung umgehen, da Autofahren angeblich gefährlicher ist. Er hat aber kein Recht dazu, es dir vorzuschreiben, da er in jedem Fall haften muss, egal ob du Auto, Fahrrad, Bahn oder Tretroller benutzt.
Fragwürdige Vorgehensweise deines AG!
Prinzipiell kann der Chef Dir das Autofahren nicht verbieten. Es ist aber anders, wenn Du während der offiziellen Arbeitszeit fahren und - zugegebenermaßen auch noch Familienbesuche damit verbinden willst. Fallen die Besuche in Deine Arbeitszeit? Kann er Dir die Fahrkarte erstellen? Das mußt Du alles mal klären ohne einen Streit draus werden zu lassen.
- Frage: Ich würde mit meinem eigenem Auto fahren
- Frage: die Firma würde mir die Bahnfahrt bezahlen aber erst müsste ich auf vorlasse gehen da ich jetzt im urlaub bin und erst nach der Schulzeit zur Firma komme
- Frage ich würde an einem Sontag fahren d.h. ich bin nicht in der Arbeitszeit... zwar meinen sie das aber ich habe das letzte mahl wich ich mit der bahn gefahren bin kein extra Geld für den Tag bekommen geschweigeden Überstunden (Für die Fahrt) Bekommen.
Nein, das kann er dir nicht verbieten. Wäre ja noch schöner. Du bist auf dem direkten Weg von Zuhause zur ZDS und zurück über die Berufsgenossenschaft versichert. Das kannst weder du noch dein Chef ausschließen. Wie du dort hinkommst, Bahn, Auto, Fahrrad, Flugzeug, Kumpel oder zu Fuss ist deine persönliche Sache. Den Umweg über deine Oma solltest du aber schon lassen. Das trägt die BG dann nicht mehr. Den wirklichen Grund deines Chefs würde ich gerne mal wissen..