Darf der Arbeitgeber Urlaub befehlen Bundeswehr?

6 Antworten

Ja, wenn der Arbeitgeber geschlossen hat, kann er "Zwangsurlaub" anordnen. Das ist häufig über Weihnachten oder an eingeklemmten Feiertagen der Fall. Das darf aber nicht den kompletten Jahresurlaub sondern nur einen Teil betreffen.

Line312 
Fragesteller
 28.11.2017, 11:04

das ist ja frech .. es ist dieses Jahr nicht das 1 mal.. dazu immer Brückentage die er sich frei nehmen muss .. da bleibt ne Woche über die er seinen Urlaub selbst einteilen kann . . das kann doch nicht rechtens sein ? wir reden von 1 Woche die befohlen werden . . dies Jahr war es schonmal knapp 2 Wochen und 3 mal Brückentag..

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LKZUM  28.11.2017, 11:10
@Line312

Doch, das ist rechtens. Es gibt Gerichtsurteile die bis zu 2/3 des Jahresurlaubs erlaubt haben.

Bei 2 Wochen und 3 Tagen, bleibt doch immer über noch die Hälfte des Urlaubs.

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Line312 
Fragesteller
 28.11.2017, 11:11

sowas kann ich menschlich überhaupt nicht nachvollziehen.. trotzdem danke für deine Antwort

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LKZUM  28.11.2017, 11:13
@Line312

Ja, das Arbeitsrecht ist leider nicht immer auf der Seite des Arbeitnehmers. Vielleicht könnt ihr euch die Elternzeit ja teilen oder findet eine andere Lösung.

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Line312 
Fragesteller
 28.11.2017, 11:15

er ist allein verdinner momentan:/ deswegen ist das schwierig

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Das ist in der freien Wirtschaft nicht selten.

3 Wochen Betriebsferien im Sommer, eine Woche Weihnachten und diverse Brückentage. Da kannst du dir selber ausrechnen was da noch übrig bleibt.

Das hat alles seine Richtigkeit. Wenn er noch Stunden oder FvD's hat, kann er auch die Einreichen.

wenn man zur bundeswehr geht, muss man sich darüber im klaren sein, dass das in richtung arbeitsrecht etwas anderes ist als in der freien wirtschaft oder im öffentlichen dienst. viele dinge passieren über "befehl und gehorsam", "arbeitnehmer"-mitbestimmung findet nicht oder nur sehr eingeschränkt statt.

die schließung einer kaserne passiert auch nicht von heute auf morgen, und wenn die einheit(en) in andere standorte verlegt werden, müssen alle mit; das fällt alles unter "normale dienstzeit".

immerhin hat die bundeswehr einen auftrag vom staat und da kann man nicht mal eben ein paar hundert soldaten wochenlang "beurlauben".

im notfall gibt es immer den wehrbeauftragten oder die presse. frau v.d. leyen freut sich über jede anregung zur steigerung der attraktivität des soldatenberufes.

Line312 
Fragesteller
 28.11.2017, 11:10

Es wurde vor ca 3 Wochen bekannt gegeben .. mein Mann hat sehr viele Dienste gemacht weil er minus Stunden hatte weil dieses Jahr schonmal Urlaub befohlen wurde .. nun sind deswegen alle wieder weg + 7 Tage vom nächsten Jahr . . Ich finde das einfach nur gemein

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Wenn dein Mann Soldat ist, dann ist die Bundeswehr kein Arbeitgeber, sondern sein Dienstherr und dein Mann unterliegt dem Prinzip von Befehl und Gehorsam. Ob es aber in diesem System rechtens ist, seitens des Dienstherrn über den gesamten Urlaub seiner Leute zu verfügen, würde ich bezweifeln, da auch Beamten und Soldaten ein "Erholungsurlaub" zusteht.

Meines Erachtens dürfte der Dienstherr etwa über die Hälfte des Gesamturlaubs seiner Leute verfügen und ihn zu bestimmten Zeiten anordnen.

Wenn dein Mann allerdings Hausmeister oder Installateur in einer Kaserne ist, also tariflich Beschäftigter, dann ist die Bundeswehr tatsächlich sein Arbeitgeber und kann eine "Betriebsschließung" mit einem "Betriebsurlaub" verbinden. Aber auch in diesem Fall gilt: Der Betrieb kann über höchstens drei Fünftel des Jahresurlaubs verfügen – wann und wie er die restlichen Tage nehmen möchte, das muss dem Mitarbeiter überlassen werden (BAG, Az: 1 ABR 79/92). Dazu wäre die Anordnung einer Betriebsschließung mitbestimmungspflichtig.

Im Fall 1 (Soldat) könnte eine Beschwerde beim Wehrbeauftragten des Bundestags helfen, im Fall 2 (tariflich Beschäftigter) eine Nachfrage beim Personalrat. Der Personalrat kann natürlich auch von Soldaten durchaus mal gefragt werden, ob er der Maßnahme zugestimmt hat.

Aber noch eine Gegenfrage: Warum nimmt dein Mann bei der bevorstehenden Geburt keine Elternzeit? Da würde er auch Elterngeld erhalten. Du bekommst während dieser Zeit (acht Wochen nach der Geburt) ja Mutterschaftsgeld. Da müsste es finanziell doch reichen. Und gegen einen Elternzeitantrag kann auch die Bundeswehr nichts ausrichten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich