Darf das Jobcenter, wenn man nicht hingeht das Geld streichen oder hat man das recht alles schriftlich zu klären?
5 Antworten
Irgendwo hab ich mal gehört, dass Sanktionen nichtmehr rechtlich zulässig sind, wenn man dann weniger als die Grundsicherung hat. Da man Menschen nicht wissentlich in die Armut oder gar in die Obdachlosigkeit treiben darf.
Aber:
Auf die Grundsicherungshöhe kann dein Anspruch gesenkt werden, soviel steht also fest. Diese Sanktionierung ist noch möglich.
Da du offensichtlich nicht lesen kannst, antworte ich eben auf deinen Kommentar zusammenhanglos:
Und das war dann der Grund warum ich das so getan habe, weil es nichtmehr anders ging, auch wenn Alle dagegen waren.
Entschuldige, dass ich es nicht extra erwähnt habe - das war keine Richtigstellung meinerseits, sondern bloß eine hinzugefügte Info.
Ja, darf es, wenn ein entsprechender Grund dafür vorliegt.
Was willst Du "schriftlich ... klären"?
Wenn du eine Einladung mit Rechtsfolgebelehrung erhälst, zählt es zu deinen Mitwirkungspflichten, auch dort zum genannten Termin zu erscheinen.
Erscheinst du nicht, ist das ein Grund für eine Sanktion, allerdings nur, wenn du keinen wirklich guten Grund aufweisen kannst, aus dem du nicht hingegangen bist.
Ja und Nein.
Die wollen dich schon persönlich sehen, vor Ort. Diverse Gründe.
Neben Rechten hast du auch Pflichten. Persönliche Vorsprachen gehören dazu.
Unter bestimmten Umständen darf nicht mehr zu 100% sanktioniert werden. GAR keine Sanktionen sind nicht verboten.