Darf das Jobcenter das Geld streichen?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Niemand wird gerne betrogen.

Erst wenn sie einen verbindlichen Plan vorlegt, wie sie das zu Unrecht erhaltene Geld zurück zahlen will, wird sie wieder Leistungen erhalten.

jetzt wird erst einmal geprüft, wo sie tatsächlich wohnt, und ob nicht evtl. jemand anders für ihren Unterhalt zuständig ist.

Damit ist es natürlich nicht getan. Sie wird in den nächsten Tagen noch Pst von der Staatsanwaltschaft bekommen. Betrug ist selbstverständlich strafbar

Wenn die Person dort nicht wohnt ist sie auch schriftlich für den Jobcenter nicht zu erreichen, auch hat sie falsche Angaben gemacht was man durchaus als Sozialmissbrauch bezeichnen kann. Es kann sogar passieren das sie alles zurückzahlen muss, eine Geldstrafe bekommt und Post von der Staatsanwaltschaft. Der Jobcenter hat in solchen Fällen durchaus das Recht und sogar die Pflicht die Leistungen einzustellen. In diesem Fall muss sie wohl zum Sozialamt und dort um Hilfe bitten.

Die Person wohnt doch irgendwo; warum hat sie sich nicht über diese Adresse beim Jobcenter gemeldet? Evtl. sollte die Person mit einen Mitarbeiter der Diakonie reden, die können ganz gut mit den Mitarbeitern des Jobcenters reden: So kann man evtl. noch etwas retten bevor es zu spät ist und es zur Anzeige kommt.

Jeder der Leistungen bezieht unterschreibt einen Vertrag und hat gewisse Recht ABER eben auch Pflichten.

Warum sollte sie noch Geld bekommen, wenn sie lügt und betrügt? Wer nicht fähig ist sich an Vereinbarungen zu halten, hat eben Pech gehabt.

Nicht nur das, das Jobcenter kann das zu Unrecht gezahlte Geld für die nicht bewohnte Wohnung sogar zurückfordern. Im Juristendeutsch nennt man das, was Dein bzw Deine Bekannte/r getan hat nämlich ganz einfach Betrug, und den daraus resultierenden Schaden muss der Betrüger auch ersetzen.

Sicher ist das korrekt so !

Änderungen sind von selber und unverzüglich ( Mitteilungspflicht ) mitzuteilen und wenn das nicht gemacht wird und das Jobcenter von so etwas erfährt,dann wird man in der Regel vorher angeschrieben und dann die Leistungen bis zur Klärung vorsorglich eingestellt.

Wenn sie da nicht mehr gewohnt hat,dann kommt nicht nur eine Rückzahlung von zu unrecht bezogenen Leistungen,sondern wahrscheinlich auch eine Straft ( Anzeige wegen Betrug ) auf sie zu.