Darf das jobcenter das anrechnen?

3 Antworten

Es wird es erklären müssen, und es schadet nicht, wenn die Oma seine Angaben bestätigt.

Oma hat Angst das ihre Iban im Netz steht

Unbegründet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Molly4321 
Beitragsersteller
 14.06.2025, 05:36

Die Oma geht auf kein jobcenter. Schriftliche Bestätigung der Oma sozusagen. Er schreibt sie unterschreibt?

Molly4321 
Beitragsersteller
 14.06.2025, 05:43
@Molly4321

Ich muss dazu sagen das ich selbst bei ebay Kleinanzeigen durch Angabe meiner iban beim Verkäufer probleme bekam. Immer wieder wurden dann kleinere Beträge von meinem Konto abgebucht dir kaum aufgefallen sind. So 20 Euro. Einmal allerdings ü 100. Das viel dann auf. Die Bank erstatte alles der letzten 3 Monate zurück. Der Rest. Etwas über 30 sehe ich wohl nie wieder. Ich denke zumindest es hängt damit zusammen. Jemand anderes fremdes hatte sie nicht. Das läuft jetzt über die Staatsanwaltschaft ...und ich musste mein Konto ändern. Wäre vorsichtig zu sagen das es kein Problem darstellt.

DasOrakel  14.06.2025, 05:50
@Molly4321
Immer wieder wurden dann kleinere Beträge von meinem Konto abgebucht

Ohne erreiltes SEPA-Mandat grundsätzlich nicht möglich.

Oma geht auf kein jobcenter.

Wird sie schlimmstenfalls müssen.

Schriftliche Bestätigung der Oma sozusagen. Er schreibt sie unterschreibt?

Das hatte ich gemeint :)

TinaChris123460  14.06.2025, 07:18
@Molly4321

Wie kann jmd von Ebay Geld von deinem Konto abbuchen? Dazu benötigt es ein Sepa-Lastschriftsmandat welchem DU zustimmen musst. Ich wüsste nicht, dass das bei Ebay grundlegend möglich wäre und selbst WENN dann erteilt man sowas nicht für Ebay-Leute, sondern höchstens für Dinge wie Miete, Versicherungen, Strom usw...

Molly4321 
Beitragsersteller
 14.06.2025, 10:15
@TinaChris123460

Der Betrüger hat nicht mein Namen jedoch meine iban angegeben. Vielleicht hatte er auch einfach jemand einen zahlendreher? Nur kam ab dem Zeitpunkt. Und es gibt da wohl ein Trick über lastschrift. Das Name und iban nicht verglichen werden /wurden. So genau kenne ich mich da nicht aus. Es gab kein lastschriftmandat. Deswegen ermittelt ja die Staatsanwaltschaft

Naja, kommt auf die Summe an. Wegen ein paar Euro kräht kein Hahn. Alles weitere sollte dann nachgewiesen werden 🤷‍♀️ man sieht auf Kontoauszügen ja Ein- und Ausgänge. Wenn es auf Omas Konto ging, sollte das reichen. Ansonsten von Oma nachweisen lassen

Er wird es wahrscheinlich erklären müssen, wenn das Jobcenter die Kontoauszüge prüft. Da er es gleich weiterüberwiesen hat, lässt sich das leicht nachweisen, dass es sich hierbei nicht um sein Geld gehandelt hat und er als Gehilfe gedient hat. Hätte er das Geld in Bar abgehoben und seiner Oma gegeben, wäre das problematischer gewesen.


Molly4321 
Beitragsersteller
 14.06.2025, 05:29

Gleich hat er es nicht weiter überwiesen . Erst ca 7 Wochen später. Er war in Geldnot. Oma meinte der Zeitpunkt reicht ihr. Macht das einen Unterschied?

bikerfan73  14.06.2025, 05:43
@Molly4321

Ja, das kann tatsächlich einen Unterschied machen – zumindest aus Sicht des Jobcenters. Wenn der Geldeingang nicht sofort oder zeitnah weitergeleitet wurde, sondern erst nach mehreren Wochen, wird es schwieriger, dem Jobcenter glaubhaft zu machen, dass es sich von Anfang an nicht um eigenes Einkommen, sondern nur um "durchlaufende Posten" gehandelt hat.

Rechtlich entscheidend ist: Wem stand das Geld tatsächlich zu – und wie eindeutig ist das belegbar?

Wenn der Bürgergeld-Empfänger das Geld zwischenzeitlich selbst verwendet hat (z. B. für Miete, Einkäufe etc.), könnte das Jobcenter argumentieren:

Er hat faktisch über das Geld verfügt, Es wurde nicht nur treuhänderisch verwahrt, sondern wie eigenes Geld genutzt. Damit liegt Einkommen im Sinne des § 11 SGB II vor. Helfen kann eine schriftliche Erklärung der Oma, dass das Geld ihr gehörte, sie ihm ausdrücklich gestattet hat, es zunächst zu behalten, da er in Geldnot war, sie erst später darauf bestanden hat, dass er es zurückzahlt und eine Dokumentation, dass der Betrag später vollständig zurücküberwiesen wurde, mit Verwendungszweck .

Wichtig zu wissen: Das Jobcenter muss nicht beweisen, dass es Einkommen war – der Leistungsbezieher muss nachweisen, dass es nicht sein Einkommen war. Deshalb ist die Belegbarkeit und der zeitliche Ablauf so entscheidend.