Darf das Gebet absichtlich nachholen(Islam)?

3 Antworten

Ja, wenn Du aufgrund Deiner Arbiet beispielsweise keine Zeit hattest.


iadoooo  08.04.2023, 00:12

die frage ist wenn er das gebet absichtlich vergisst

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deBaal  08.04.2023, 00:12
@iadoooo

Das habe ich anders verstanden. Aber wenn er es so meint, halt ich mich raus.

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iadoooo  08.04.2023, 00:20
@deBaal

die frage macht eigentlich auch keinen sinn

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Tennis92927  08.04.2023, 00:20

Arbeit ist kein Entschuldigungsgrund

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deBaal  08.04.2023, 00:23
@Tennis92927

Kommt drauf an. Als Rettungssanitäter beispielsweise wird's nicht immer passen.

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Tennis92927  08.04.2023, 00:38
@deBaal

Arbeit ist kein Entschuldigungsgrund

Nur wenn man vergessen oder verschlafen hatte darf man das Gebet nachholen

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verreisterNutzer  08.04.2023, 05:01
@Tennis92927
Nur wenn man vergessen oder verschlafen hatte darf man das Gebet nachholen

Was??

Woher hast du jetzt diese Aussage???

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Wenn jemand krank ist und sich nicht bewegen kann, und die Zeit für das Gebet kommt und es nicht möglich ist, Wudoo' zu machen und zu beten, was soll er oder sie dann tun? Wenn ein Kranker nicht im Stehen beten kann, sollte er im Sitzen beten; wenn er das nicht kann, sollte er auf der Seite liegend beten. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, sollte er in der Position beten, in der er es kann. Was er tun muss, ist wudoo' zu machen und sich von Unreinheiten zu reinigen; wenn er nicht in der Lage ist, wudoo' zu machen, soll er tayammum ("trockene Waschung") machen; wenn er nicht in der Lage ist, tayammum zu machen oder irgendeine Unreinheit zu entfernen, soll er so beten, wie er ist, denn Allah, möge Er erhaben sein, sagt (Auslegung der Bedeutung): "So fürchtet Allah, so viel ihr könnt" [at-Taghaabun 64:16].

https://islamqa.info/en/answers/140773/if-someone-is-sick-and-unable-to-move-and-the-time-for-prayer-comes-and-it-is-not-possible-to-do-wudoo-and-pray-what-should-he-or-she-do

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Abul Baraa erklärt hier, dass bewusst weggelassene Gebete nicht nachgeholt werden können! Ansonsten:

Wer ein Gebet vergisst oder verschläft, muss bei der ersten, sich bietenden Gelegenheit das versäumte Gebet nachholen, wie wir aus folgenden Hadit erfahren:
"Wer ein Gebet vergisst, verrichtet es, sobald er sich daran erinnert." (21)
Wer dagegen das Gebet absichtlich nicht verrichtet, weil er es nicht als eine vorgeschriebene Pflicht anerkennt, wird als Ungläubiger betrachtet. In einem Hadit lesen wir:
"Die Verpflichtung, welche uns (Muslime) von ihnen (den Ungläubigen) unterscheidet, ist das Gebet; wer es unterlässt, ist ungläubig." (22)
(21) Überliefert bei An-Nasa'yy und At-Tirmidyy
(22) Überliefert bei Ahmad und den übrigen Verfassern der Sunna- bzw. Hadit-Sammlungen

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 22