Darf Betriebsrat Personal für unterbesetzte Abteilung fordern?

2 Antworten

Aaalso....darf ein Betriebsrat...

Ein Betriebsrat als Gremium darf ziemlich viel! Ein Betriebsrat als einziges Mitglied des Gremiums relativ wenig.....das Gremium äussert sich offiziell durch seinen Vorsitz als Vertreter im Willen. Sprachrohr....?

Woran macht ihr die Unterbesetzung fest? Überstunden? Die sind mitbestimmungspflichtig. Erhöhter Krankenstand? Dann ist der BR als Mahner mit im Boot. Sie BetrVG Aufgaben des Betriebsrates. Der Ausfall durch Betriebsratsarbeit muss schon gut begründet und dokumentiert sein....meldet sich dieses BR Mitglied von der Arbeit ab und wieder an? Da kann der BR nachfragen wie die Arbeit organisiert wird.....wer wurde wie zusätzlich belastet....und gibt es möglicherweise Überlastung?

ausserdem...wie bei jeder einstellung müstt ihr auch der einstellung eines leiharbeitnehmers zustimmen....oder könnt ihr aus den Gründen des par 99 widersprechen. wenn der Leihvertrag nicht vorliegt....zurück zum AG und den nachfordern. Ist der Verleiher denn auch einer? Wird ein bereits im Betrieb befindlicher MA durch die Einstellung benachteiligt? Ein sehr weites Feld auf dem ein BR seine Kreativität ausleben kann......

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nach § 92 BetrVG ist der Betriebsrat bei der Personalplanung zu beteiligen. Das ist aber beratend, und er kann daraus keine Forderungen ableiten. Der Arbeitgeber hat die unternehmerische Freiheit, Personal nach seiner Einschätzung einzustellen. Auch darüber, ob es Leiharbeitnehmer oder Festangestellte sind. Hier kann der Betriebsrat sich äußern, aber nichts entscheiden. In einer (freiwilligen) Betriebsvereinbarung könnte man aber Richtlinien dazu festlegen.