Was steht in einer Zusage Bestätigung Für Ausbildungsplatz?

4 Antworten

Wenn es im Betrieb einen Betriebsrat gibt, ist dieser in der Mitbestimmung und muss angehört werden.

Deshalb steht in Arbeits-/Ausbildungsverträgen oft, dass diese vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrats gelten.

Der BR bekommt die Anhörung dass ein AN/Azubi eingestellt werden soll (incl. der nötigen Informationen wie z.B. welche Ausbildung, Beginn und Dauer der Ausbildung, Lebenslauf des Bewerbers usw.) und wird um Stellungnahme gebeten.

Der BR hat dann sieben Tage Zeit, sich zu äußern. Die Zustimmung verweigern kann der BR allerdings nur wenn Gründe nach § 99 Abs. 2 BetrVG zutreffen (ich hatte das noch nie).

Hat sich der BR nach sieben Tagen noch nicht geäußert, gilt das als Zustimmung.

Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG Absatz 5 : Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

In Betrieben mit Betriebsrat kann der Arbeitgeber „personelle Maßnahmen“ nicht mehr alleine entscheiden. Er muss den Betriebsrat beteiligen. Solche personellen Angelegenheiten sind:

  1. Einstellungen
  2. Eingruppierungen
  3. Umgruppierungen
  4. Versetzungen
  5. Kündigungen

Der Betriebsrat muss die Stelle bewilligen. Der Betriebsrat kann genauso gut nein sagen um die Stelle z.B. intern zu besetzen. In den meisten Fällen stimmt der BR aber zu

Du hast erst einen Ausbildungsplatz wen beide Parteien den Ausbildungsvertrag unterschrieben haben. Sonst hast du kein Ausbildungsplatz egal ob sie dir schriftlich Zusagen.