Telefonische Zusage und per E-Mail, verbindlich?

3 Antworten

Du hast eine schriftliche Zusage. Steht dort, dass man dir einen Ausbildungsplatz zusagt? Dann ist es verbindlich.

War bei mir auch so. Vertrag kam ein paar Wochen später.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann

Das ist eine Verbindliche zusagen.
Daher würde ich mich nicht mehr weiter bewerben.
Bei Arbeitsverträgen gibt es keine Formvorschriften.

Das heißt, dass ein Arbeitsvertrag schriftlich, mündlich, per Mail etc. abgeschlossen werden kann. Deshalb ist eine mündliche zusage genau so verbindlich wie eine schriftliche.
Das Problem ist nur, dass du eine Mündliche zusage nicht nachweisen kannst.
Da du aber ja auch eine per Mail bekommen hast, bist du auf der sichern Seite.

Such am besten weiter. Ohne Schriftlichen Vertrag stehst du quasi ohne da. Das Verträge erst im Sommer ausgestellt werden macht eigentlich wenig Sinn, da die Firma dich ja auch bei der Berufsschule IHK etc anmelden muss.