Darf beim begleitenden Fahren der Begleiter schlafen?

3 Antworten

Nein, der Begleiter muss fahrtüchtig sein. Darf also z. B. auch nicht alkoholisiert sein.

damit wäre er nicht fahrtüchtig; was er sein muss.

Nein, er soll ja beratend zur Seite stehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule