Dachschäden?

4 Antworten

Deine Frage ist leider falsch gestellt.

Du brauchst zwingend einen Anwalt, der deine Interessen erfolgreich durchsetzt.

Der Verwalter muss nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen treffen.

Hosseini1361 
Fragesteller
 24.12.2023, 23:53

Ok. Vielen Dank für die Antwort.

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Einen Dachschaden haben heutzutage so viele :D

An den Vermieter wenden.

Du besitzt eine Eigentumswohnung und weißt nicht einmal das grundlegendste aus dem Wohneigentumsgesetz?

Wie schon ein anderer User geschrieben hat, ist der Verwalter verpflichtet die ihm anvertraute Immobilie so zu verwalten, das keiner der Eigentümer einen Schaden an seinem Sondereigentum erleidet. Dazu gehört auch das Anordnen und Beauftragen von Instandsetzungsmaßnahmen, um solche Ursachen wie diese, die akute Schäden betreffen, sofort einzuleiten. Dazu braucht es kein Stimmrecht irgendeines Eigentümers, das Ist Verwalterpflicht.

Kommt auf die Teilungserklärung an, ist beides möglich.

Hosseini1361 
Fragesteller
 24.12.2023, 23:49

Ok. Danke für die Antwort.

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