Dachboden begehbar?


02.06.2021, 10:04

So wie am letzten Bild rechts unten sieht der Boden überall aus.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was an "nicht begehbar" ist jetzt unklar?

Diese Fertigteildecke ist schlicht nicht stark genug und hat auch keine ausreichende statische Unterkonstruktion, um den Dachboden dauerhaft nutzen zu können. Man kann sicher mal darüber laufen, aber eine Nutzung des DG ist so ausgeschlossen. Davon abgesehen ist die Höhe des DG auch unter 180cm, je nachdem, wie dick der Dachflächenaufbau ist. Seltsam ist in der planerischen Darstellung der Dachaufbau insgesamt. Der Kniestock müsste gemäß Vermaßung rechnerisch eine Höhe von 35cm über dem Boden aufweisen, wenn man die angegebenen Werte im Schnitt aufaddiert bis zur Traufkante. Das ist aber so nicht dargestellt. Auch ist das Dach selbst eigentlich viel zu flach; das ist mit 15% Gefälle fast schon eher eine Werkhalle. Bei der dünnen Stützenkonstruktion würde ich mir hier je nach Lage schon Gedanken wegen der potentiellen Schneelast machen.

Chrisly98 
Fragesteller
 02.06.2021, 10:11

Das Haus steht seit bald 50 Jahren.... Da mach ich mir keine Gedanken mehr über Schneelasten....

Der Plan stimmt an vielen Stellen nicht. Glaub mir... da ist weit mehr als 180cm Platz nach oben🙂

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FordPrefect  02.06.2021, 10:14
@Chrisly98

Das ist nicht gut. Habt ihr das erst erworben? Bei so gravierenden Abweichungen von der Genehmigungsplanung handelt es sich ggfs. um einen Schwarzbau. Und die Folgen tragt ihr dann als Erwerber.

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Chrisly98 
Fragesteller
 02.06.2021, 10:16
@FordPrefect

Ist geerbt von den Großeltern. Wurde damals vom ansässigen Baumeister gebaut und die Pläne hab ich mir bei der Gemeinde geholt.

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FordPrefect  02.06.2021, 10:20
@Chrisly98
Wurde damals vom ansässigen Baumeister gebaut

Was ja OK wäre.

und die Pläne hab ich mir bei der Gemeinde geholt.

Nur haben die keinen Bezug zur Realität. Bitte hole dir vor jeder weiteren Bautätigkeit Rat durch einen ortsansässigen Architekten, denn im gegenwärtigen Zustand ist das schlicht ein Schwarzbau. Sofern es nur um Verletzung formalen Rechts geht, ist das duch die entsprechend nachzureichende Planung heilbar. Sollte hier aber materielles Recht verletzt worden sein, dann droht euch ggfs. der Rückbau oder Abriss.

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FordPrefect  02.06.2021, 10:28
@Chrisly98

In Bezug auf das Baurecht vornehmlich die Verletzung von Rechten Dritter sowie die Überschreitung von gesetzlichen Vorgaben. Wenn das Gebäude zum Beispiel (so wie es ja auch zu sein scheint) insgesamt höher ist als genehmigt, dann wäre der formelle Verstoß die Abweichung von der Genehmignung, die aber heilbar wäre, wenn ein höherer Dachfirst genehmigungsfähig wäre. Wenn aber aufgrund einer Satzung oder anderer Rechte ein höherer Baukörper gar nicht zulässig ist (etwa weil dadurch die Abstandsflächen zu den Nachbarn zu klein werden) , dann liegt ein Verstoß gegen materielles Recht vor.

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FordPrefect  02.06.2021, 10:13

Ergänzung:

Ich habe eben erst das letzte Foto aus dem Dachraum gesehen. Ganz offenkundig hat der genehmigte Plan wenig bis gar keine Übereinstimmung mit der Bauausführung. Das Dach, das im Foto zu sehen ist, hat sicher eine Neigung von mindestens 35°, wenn das auch schlecht zu schätzen geht. Aber auf jeden Fall mehr als die 15°, die da im Plan stehen.

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Da steht doch im 1. Bild "nicht begehbar". Zur Dachluke muss man aber gehen können, damit der Schornsteinfeger auf´s Dach rauf kann.. Alles andere nun mal nicht.

Chrisly98 
Fragesteller
 02.06.2021, 09:52

Da steht auch "Fertigteildecke" genauso wie im EG. Und die ist ja wohl begehbar.... Warum sollte man in einem nicht begehbaren DB einen Belag machen? Im Plan steht auch ne Kellerstiege die es nie gab...

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XObelixxxx  02.06.2021, 09:55
@Chrisly98

Wenn man da was umbauen will, braucht man doch eine Baugenehmigung, oder nicht?

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XObelixxxx  02.06.2021, 10:13
@XObelixxxx

Und dass die Statik dafür geeignet ist, muss auch nachgewiesen werden. Also braucht man irgendeinen Fachmann.

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Chrisly98 
Fragesteller
 02.06.2021, 10:19
@XObelixxxx

Ja, das ist mir schon klar. Uns würde halt einfach mal interessieren ob wer was zu dem Aufbau sagen kann. Wenn wir mal was machen wollen muss der DB erst geräumt werden. Und da das sehr teuer wird, würden wir das nur machen wenn wir den Raum dann auch nutzen können

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Das Dachgeschoss hält natürlich das Gewicht, aber die auf den Holzboden gelegte Isolierung wird beschädigt...einfach aus dem Baumarkt große lange Bretter holen und darauf legen...

Chrisly98 
Fragesteller
 02.06.2021, 10:02

Da ist keine Isolierung. Der ganze Dachboden hat Estrich oder Beton oder keine Ahnung was das ist. Da sieht man nirgendwo Holz oder sonst was.

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Wenn du den Dachboden für Wohnzwecke ausbauen willst, musst du sowieso einen Bauantrag stellen. Da brauchst du einen Statiker.

Wenn da nur ein Spielzimmer für die Eisenbahn Hin soll, könnt ihr den Boden mit einer Lage nut-und-federplatten mit 22 mm Dicke verstärken.

Chrisly98 
Fragesteller
 02.06.2021, 10:05

Es soll evtl ein Schlafzimmer werden....

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holgerholger  02.06.2021, 10:09
@Chrisly98

Wenn euch das Licht reicht, geht auch das. Ansonsten Fenster einbauen. Und dann bist du wieder beim Bauantrag und Statiker.

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holgerholger  02.06.2021, 10:14
@holgerholger

Aber das ergänzte Bild passt nicht zur Zeichnung. Das Dach sieht viel steiler aus. Ist die Dacheindeckung aus Wellplatten, evtl. sogar asbesthaltig?

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Chrisly98 
Fragesteller
 02.06.2021, 10:14
@holgerholger

Es gibt 2 große Fenster links und rechts. Wir wollen "nur" Dach von innen dämmen und ein Bett und 2 Schränke rauf. Das war's.... Wir wollen keine 2te Wohneinheit oder so... nur ein SZ..... Alles so mühsam mit nem alten Haus.....

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FordPrefect  02.06.2021, 10:07

Bei einer Standhöhe von unter 170cm (und selbst die nur in Raummitte) eher nicht.

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