Cyber Mobbing strafbar?
Hallo,
Ein Freund und ich werden von einer Person hauptsächlich im Internet erpresst, gedroht und gemobbt dabei ist das Problem so drastisch das wir uns schlecht wehren können. Wir wollen eine Anzeige erstatten und dabei haben wir uns gefragt was für Folgen es für die Person geben wird.
PS: wir kennen die Person auch im realen Leben
5 Antworten
Das kommt drauf an, welche Straftatbestände erfüllt sind.
In Deutschland ist Mobbing selbst nicht strafbar, sondern nur die Straftaten, die beim Mobben erfüllt werden. Bespiele dafür wären zum Beispiel Beleidigungen (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdungen (§187 StGB) oder zum Beispiel Nötigung (§ 240 StGB). Laut deinem Text kommen bei euch vielleicht auch noch Erpressung (§ 253 StGB) oder die Bedrohung (§ 241 StGB) dazu.
Um am Ende wirklich sagen zu können, wie hoch die Strafe aussieht, kommt aber auf viele Faktoren ab: Welche Straftaten wurden wirklich begangen? Wie oft wurde welche Straftat begangen? Wie alt ist der Täter?
Die Erpressung wäre zum Beispiel mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht. Für eine Erpressung muss aber eine Drohung vorliegen, daher ist hier schon das Problem: Wurde "nur" gedroht, um Geld zu erpressen? Sollte überhaupt Geld erpresst werden oder zu etwas anderem? Dann wäre es eine Nötigung, § 240 StGB, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht ist.
Bei einem Straftäter, der nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, sind natürlich noch ganz andere Sachen möglich, zum Beispiel Sozialstunden.
Je nach Alter des Täters
Sozialstunden
Geldstrafe
Haftstrafe auf Bewährung >2 Jahre*
Haftstrafe ohne Bewährung.
*Bewährung bedeutet nicht Straffreiheit, sondern es ist eine Geldbuße zu zahlen und die Bewährungsauflagen müssen eingehalten werden.
Cybermobbing wird oft als „Nötigung“ gehandelt.
Je nach Schwere der Nötigung kann mit einer einfache Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe gerechnet werden.
Wende dich an den Support der jeweiligen Plattform. Die können dir bzw. der Polizei mehr Auskunft geben
Nur, wenn Geld im Spiel ist ist der Straftatbestand der Erpressung möglich. Denkbar wären im Rahmen von "Mobbing" z.b. Nachstellen, Nötigung, Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede. Mobbing selber ist kein eigenständiger Straftatbestand, sondern setzt sich aus verschiedenen Straftatbeständen zusammen.
Ob ein Strafantrag Sinn macht, hängt von den Vorfällen ab, der Beweisbarkeit usw.
Wenn gegen jemanden ein Strafantrag gestellt, oder von Amts wegen eine Anzeige erstattet wird, führt das zu Ermittlungstätigkeit, bei der der Beschuldigte zu Anfang Gelegenheit bekommt, sich zu den Vorwürfen zu äussern. Es werden ferne Beweise gesammelt, auch solche die den Beschuldigten entlasten, Zeiugen gesucht und gehört, usw. Voraussetzung dabei ist natürlich, das die Tat so gravierend ist, das ein öffentliches Interesse an einer Bestrafung besteht.
Das grösste Problem liegt darin den Täter zu finden.
Oft ist das nicht möglich, oder würde mehr Mühe machen als es schlussendlich bringt.
Gegen Cyberkriminalität lässt sich nur sehr schwer vorgehen.
wir kennen die Person das ist nicht so ein großes Problem