Cyber Mobbing strafbar?

5 Antworten

Das kommt drauf an, welche Straftatbestände erfüllt sind.

In Deutschland ist Mobbing selbst nicht strafbar, sondern nur die Straftaten, die beim Mobben erfüllt werden. Bespiele dafür wären zum Beispiel Beleidigungen (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdungen (§187 StGB) oder zum Beispiel Nötigung (§ 240 StGB). Laut deinem Text kommen bei euch vielleicht auch noch Erpressung (§ 253 StGB) oder die Bedrohung (§ 241 StGB) dazu.

Um am Ende wirklich sagen zu können, wie hoch die Strafe aussieht, kommt aber auf viele Faktoren ab: Welche Straftaten wurden wirklich begangen? Wie oft wurde welche Straftat begangen? Wie alt ist der Täter?

Die Erpressung wäre zum Beispiel mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht. Für eine Erpressung muss aber eine Drohung vorliegen, daher ist hier schon das Problem: Wurde "nur" gedroht, um Geld zu erpressen? Sollte überhaupt Geld erpresst werden oder zu etwas anderem? Dann wäre es eine Nötigung, § 240 StGB, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht ist.

Bei einem Straftäter, der nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, sind natürlich noch ganz andere Sachen möglich, zum Beispiel Sozialstunden.

Je nach Alter des Täters

Sozialstunden
Geldstrafe
Haftstrafe auf Bewährung >2 Jahre*
Haftstrafe ohne Bewährung.

*Bewährung bedeutet nicht Straffreiheit, sondern es ist eine Geldbuße zu zahlen und die Bewährungsauflagen müssen eingehalten werden.

Cybermobbing wird oft als „Nötigung“ gehandelt.

Je nach Schwere der Nötigung kann mit einer einfache Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe gerechnet werden.

Wende dich an den Support der jeweiligen Plattform. Die können dir bzw. der Polizei mehr Auskunft geben

Nur, wenn Geld im Spiel ist ist der Straftatbestand der Erpressung möglich. Denkbar wären im Rahmen von "Mobbing" z.b. Nachstellen, Nötigung, Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede. Mobbing selber ist kein eigenständiger Straftatbestand, sondern setzt sich aus verschiedenen Straftatbeständen zusammen.

Ob ein Strafantrag Sinn macht, hängt von den Vorfällen ab, der Beweisbarkeit usw.

Wenn gegen jemanden ein Strafantrag gestellt, oder von Amts wegen eine Anzeige erstattet wird, führt das zu Ermittlungstätigkeit, bei der der Beschuldigte zu Anfang Gelegenheit bekommt, sich zu den Vorwürfen zu äussern. Es werden ferne Beweise gesammelt, auch solche die den Beschuldigten entlasten, Zeiugen gesucht und gehört, usw. Voraussetzung dabei ist natürlich, das die Tat so gravierend ist, das ein öffentliches Interesse an einer Bestrafung besteht.

Das grösste Problem liegt darin den Täter zu finden.

Oft ist das nicht möglich, oder würde mehr Mühe machen als es schlussendlich bringt.
Gegen Cyberkriminalität lässt sich nur sehr schwer vorgehen.

tokso 
Fragesteller
 11.05.2022, 08:36

wir kennen die Person das ist nicht so ein großes Problem

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Helarius  11.05.2022, 08:38
@tokso

Oh, dann ist es einfach.
Man kann nicht sagen was er schlussendlich für Konsequenzen zu tragen hat, das weiß man erst nach der Verhandlung.

Aber für Erpressung, Drohung und Beleidigung zusammen kommt da schon was ordentliches auf ihn zu.

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